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Karl Niebäumer Omnibusbetrieb GmbH & Co KG.

Unternehmensdaten:

Firmename: Karl Niebäumer Omnibusbetrieb GmbH & Co KG.
Adresse:   Alte Landstr. 1
32108 Bad Salzuflen
Landkreis:   Kreis Lippe
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 5222 9427-0
E-Mail: info@niebaeumer.de
Web: www.niebaeumer.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER2307.HRA251
Amtsgericht: Lemgo
HR-Nummer: HRA 251

Firmendaten:

Gründung: 30.11.1949 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Personenbeförderung im Omnibus-Gelegenheitsverkehr
Branchentext:   Mit Eintragung vom 07.04.2009 ist die Gesellschaft infolge Insolvenzeröffnung am 01.04.2009 aufgelöst. Betrieb eines Omnibusbetriebes im Linienverkehr und im Reiseverkehr Niederlassungen: Insgesamt werden 5 Reisebürofilialen unterhalten. Laut Zeitungsartikel vom 21.07.2009 sind diese Filialen...

Firmenzweck:

  Mit Eintragung vom 07.04.2009 ist die Gesellschaft infolge Insolvenzeröffnung am 01.04.2009 aufgelöst. Betrieb eines Omnibusbetriebes im Linienverkehr und im Reiseverkehr Niederlassungen: Insgesamt werden 5 Reisebürofilialen unterhalten. Laut Zeitungsartikel vom 21.07.2009 sind diese Filialen...
Schlagwörter:   Reisebüro Reiseverkehr Linienverkehr Omnibusbetrieb

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Unternehmensinformation der Firma
Karl Niebäumer Omnibusbetrieb GmbH & Co KG.

Die Firmenadresse lautet:
Alte Landstr. 1 32108 Bad Salzuflen, Landkreis Kreis Lippe, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 30.11.1949 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 12.02.2009 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Personenbeförderung im Omnibus-Gelegenheitsverkehr

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Mit Eintragung vom 07.04.2009 ist die Gesellschaft infolge Insolvenzeröffnung am 01.04.2009 aufgelöst. Betrieb eines Omnibusbetriebes im Linienverkehr und im Reiseverkehr Niederlassungen: Insgesamt werden 5 Reisebürofilialen unterhalten. Laut Zeitungsartikel vom 21.07.2009 sind diese Filialen... als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Karl Niebäumer Omnibusbetrieb GmbH & Co KG. erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 54/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 251 eingetragenen Karl Niebäumer Omnibusbetrieb GmbH & Co. KG, Alte Landstr. 1, 32108 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 185 eingetragene Karl Niebäumer, Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Alte Landstr. 1, 32108 Bad Salzuflen, diese vertreten durch den Liquidator Herrn Peter Niebäumer

Geschäftszweig: Personenbeförderung durch Omnibusse sowie Veranstaltung und Vermittlung von Reisen

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Matthias Landwehr, Gerichtsstr. 3, 32791 Lage, wie folgt festgesetzt:

Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 23.02.2009 bis zum 01.04.2009 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV). Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 523.645,51 €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach --,-- €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von --,-- € zu. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 50,25 % und damit auf den Betrag von --,-- € gerechtfertigt.
Die Erhöhung des Regelsatzes um 25,25 % rechtfertigt sich durch einen durch Vergleichsrechnung ermittelten Zuschlag für die Betriebsfortführung von 15,25 % und einen Zuschlag von 10 % für den Tätigkeitsbereich 'Regelung Vorfinanzierung Insolvenzgeld für 50 Arbeitnehmer'.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 15.02.2023 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Detmold statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold oder dem Landgericht Detmold, Paulinenstr. 46, 32756 Detmold, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold oder Landgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 210, eingesehen werden.

10 IN 54/09
Amtsgericht Detmold, 14.09.2023
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