Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.09.2023
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
01.12.2022
Löschungsankündigung
11.11.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.06.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.06.2021
Entscheidungen im Verfahren
23.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
07.07.2020
Termine
02.04.2014
Eröffnungen
30.01.2014
Sicherungsmaßnahmen
20.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
17.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
06.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
03.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
01.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
14.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
17.12.2007 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006