Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.09.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
04.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2015
Entscheidungen im Verfahren
22.09.2014
Veränderungen
02.09.2014
Eröffnungen
20.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
26.07.2013
Veränderungen
16.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
12.10.2012
Veränderungen
03.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
16.03.2012
Veränderungen
27.05.2011
Veränderungen
29.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
16.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
03.09.2010
Veränderungen
15.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
06.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
15.08.2008
Veränderungen
17.03.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006