Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
11.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
02.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
28.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.01.2024
Eröffnungen
13.12.2023
Sicherungsmaßnahmen
17.11.2023
Sicherungsmaßnahmen
18.10.2023
Sicherungsmaßnahmen
07.09.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
15.05.2023
Neueintragungen