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Brandschutz König GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Brandschutz König GmbH
Adresse:   Am Born 15
35327 Ulrichstein
Landkreis:   Vogelsbergkreis
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEM1406.HRB11341
Amtsgericht: Gießen
HR-Nummer: HRB 11341

Firmendaten:

Gründung: 15.05.2023 (Neueintragung)
Kapital:   25.500,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten   

Firmenzweck:

  Die Projektierung und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen verfolgen das Ziel, eine Brandausbreitung abzuwenden und somit Brandschäden zu reduzieren, insbesondere · der zulassungskonforme Einbau von Brandschutzklappen und Brandschutztüren · das zulassungskonforme Herstellen von Abschottungen im F30, F90 und F120 Bereich jeglicher Art · das zulassungskonforme Herstellen von Promatierungen jeglicher Art. Gegenstand ist desweiteren die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Facility Management.
Schlagwörter:   F30 F120 F90 Abschottungen Brandschutzklappen zulassungskonformer Einbau Brandschutztüren vorbeugender baulicher Brandschutz

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Unternehmensinformation der Firma
Brandschutz König GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Am Born 15 35327 Ulrichstein, Landkreis Vogelsbergkreis, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 15.05.2023 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Projektierung und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen verfolgen das Ziel, eine Brandausbreitung abzuwenden und somit Brandschäden zu reduzieren, insbesondere · der zulassungskonforme Einbau von Brandschutzklappen und Brandschutztüren · das zulassungskonforme Herstellen von Abschottungen im F30, F90 und F120 Bereich jeglicher Art · das zulassungskonforme Herstellen von Promatierungen jeglicher Art. Gegenstand ist desweiteren die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Facility Management. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Brandschutz König GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 177/23:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

Brandschutz König GmbH, Am Born 15, 35327 Ulrichstein (AG Gießen , HRB 11341),
vertreten durch:
1. Michel König, Am Born 15, 35327 Ulrichstein, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte hww hermann wienberg wilhelm Rechtsanwälte Partnerschaft, Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main,

ist am 17.10.2023 um 11:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de bestellt worden.

Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gießen, 17.10.2023
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