Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.03.2026
Sonstiges
21.02.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
13.11.2023
Eröffnungen
27.09.2023
Sicherungsmaßnahmen
27.09.2023
Sicherungsmaßnahmen
20.04.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
20.04.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
06.02.2023
Liquidation
19.09.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.05.2020 bis zum 31.12.2020
03.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.05.2020 bis zum 31.12.2020
03.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.05.2020 bis zum 31.12.2020
07.10.2020
Neueintragungen