Bonität | Handelsregister |

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Container-Dienst Oldenburger GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Container-Dienst Oldenburger GmbH
Adresse:   Wernerusstraße 4
29227 Celle
Landkreis:   Landkreis Celle
Bundesland:   Niedersachsen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEP2507.HRB209101
Amtsgericht: Lüneburg
HR-Nummer: HRB 209101

Firmendaten:

Gründung: 07.10.2020 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Reparatur und Instandhaltung von Fahrzeugen   

Firmenzweck:

  Container-Dienst, vor allem Recycling, Abrisse, Entrümpelungen und Entsorgungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen
Schlagwörter:   Containerdienst Entsorgungen Abrisse Entrümpelungen Recycling

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Container-Dienst Oldenburger GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Wernerusstraße 4 29227 Celle, Landkreis Landkreis Celle, Bundesland Niedersachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 07.10.2020 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 21.02.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Reparatur und Instandhaltung von Fahrzeugen   

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Container-Dienst, vor allem Recycling, Abrisse, Entrümpelungen und Entsorgungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Container-Dienst Oldenburger GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

29 IN 67/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Container-Dienst Oldenburger GmbH, Wernerusstr. 4, 29227 Celle (AG Lüneburg, HRB 209101), vertr. d.: Angelina Oldenburger, Wilhelm-Hasselmann-Str. 101, 29227 Celle, (Liquidatorin), ist am 26.09.2023 um 15:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 4, 22763 Hamburg, Tel.: 040 / 655880 - 42, Fax: 040 / 655880 - 20, E-Mail: regina.gerhardt@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 26.09.2023

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz/hinweise_zum_datenschutz/datenschutz-170462.html
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

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