Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.06.2025
Sonstiges
22.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.01.2022
Eröffnungen
12.11.2021
Sicherungsmaßnahmen
09.04.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.10.2019 bis zum 31.12.2019
05.11.2019
Neueintragungen