Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.01.2025
Sonstiges
14.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
23.06.2023
Sonstiges
23.06.2023
Sonstiges
15.03.2021
Eröffnungen
10.12.2020
Sicherungsmaßnahmen
02.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
27.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 26.03.2018 bis zum 31.12.2018
09.04.2018
Neueintragungen