Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
03.03.2026
Sonstiges
03.03.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.09.2024
Sonstiges
06.01.2022
Sonstiges
20.06.2019
Eröffnungen
06.04.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
14.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 31.12.2015
13.10.2015
Neueintragungen