Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.06.2025
Sonstiges
02.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.06.2023
Sonstiges
08.07.2022
Sonstiges
24.11.2020
Termine
26.11.2019
Entscheidungen im Verfahren
26.11.2019
Termine
05.06.2019
Termine
22.05.2019
Termine
13.05.2019
Sonstiges
02.04.2019
Eröffnungen
21.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
12.05.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
09.10.2007
Neueintragungen