Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.01.2025
Sonstiges
17.04.2019
Entscheidungen im Verfahren
22.01.2019
Termine
02.08.2018
Eröffnungen
28.06.2018
Sicherungsmaßnahmen
27.06.2018
Sicherungsmaßnahmen
25.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
21.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
10.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
16.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
27.08.2013
Neueintragungen