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Wiedensohler UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Wiedensohler UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Adresse:   Hindenburgstraße 2
89129 Langenau
Landkreis:   Alb-Donau-Kreis
Bundesland:   Baden-Württemberg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 7345 5293
E-Mail: baeckerei-wiedensohler@t-online.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Ulm
HR-Nummer: HRA 723644

Firmendaten:

Gründung: 27.08.2013 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren)

Firmenzweck:

  Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren)
Schlagwörter:   Frischbackwaren Backwarenproduktion Backwarenherstellung

NACE-Branchencodes:

10.73 Herstellung von Teigwaren

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Wiedensohler UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Hindenburgstraße 2 89129 Langenau, Landkreis Alb-Donau-Kreis, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland

Die Firma wurde am 27.08.2013 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 25.01.2018 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Wiedensohler UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

1 IN 169/18


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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Wiedensohler UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hindenburgstr. 2, 89129 Langenau, vertreten durch die Komplementärin Wiedensohler Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Hindenburgstraße 2, 89129 Langenau, diese vertreten durch den Geschäftsführer Armin Ralf Wiedensohler
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 723644
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird heute, um 15:38 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich
evtl. weiterer Quotenausschüttungen aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Armin Wiedensohler (AG Ulm, 3 IN 235/19)
aufrechterhalten (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 239/04). Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dipl. Wirtschaftsjurist Tobias Sorg beauftragt.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung Nachtragsverteilungsanordnung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Gegen die Entscheidung Verfahrensaufhebung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 22.07.2025
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