Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
23.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
23.05.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2021
Termine
27.01.2020
Termine
21.06.2019
Termine
05.10.2018
Veränderungen
01.10.2018
Eröffnungen
22.06.2018
Sicherungsmaßnahmen
05.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
19.01.2017
Veränderungen
02.06.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.08.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
31.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.06.2013 bis zum 31.12.2013
24.07.2013
Neueintragungen