Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.12.2021
Termine
09.02.2017
Eröffnungen
04.10.2016
Sicherungsmaßnahmen
30.09.2016
Sicherungsmaßnahmen
12.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
15.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 11.07.2013 bis zum 31.12.2013
10.07.2013
Neueintragungen