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Subwork UG (haftungsbeschränkt)

Unternehmensdaten:

Firmename: Subwork UG (haftungsbeschränkt)
Adresse:   Alter Kirchweg 6
57462 Olpe
Landkreis:   Kreis Olpe
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Siegen
HR-Nummer: HRB 10134

Firmendaten:

UID-Nummer: DE289885970
Gründung: 10.07.2013 (Neueintragung)
Kapital:   2.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Erbringung von sonstigen Dienstleistungen   
Branchentext:   Früher: Vermittlung von Handwerkerleistungen und Dienstleistungen jeder Art unter anderem von ausländischen Unternehmen, die Ausführung von Handwerkerleistungen auch durch Subunternehmen - in Gewerken, die nach Anlage B zu § 18 Abs. 2 HandwO zulassungsfrei sind, der Handel mit Waren jeder Art auch...

Firmenzweck:

  Die Vermittlung von Handwerkerleistungen und Dienstleistungen jeder Art unter anderem von ausländischen Unternehmen, die Ausführung von Handwerkerleistungen auch durch Subunternehmen - in Gewerken, die nach Anlage B zu § 18 Abs. 2 HandwO zulassungsfrei sind, der Handel mit Waren jeder Art auch im Internet.
Schlagwörter:   Handel Vermittlung Dienstleistungen Handwerkerleistungen

NACE-Branchencodes:

71.20 Technische, physikalische und chemische Untersuchung
77.40 Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern, ohne Copyrights

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Subwork UG (haftungsbeschränkt)

Die Firmenadresse lautet:
Alter Kirchweg 6 57462 Olpe, Landkreis Kreis Olpe, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 10.07.2013 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 12.01.2016 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen   

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Vermittlung von Handwerkerleistungen und Dienstleistungen jeder Art unter anderem von ausländischen Unternehmen, die Ausführung von Handwerkerleistungen auch durch Subunternehmen - in Gewerken, die nach Anlage B zu § 18 Abs. 2 HandwO zulassungsfrei sind, der Handel mit Waren jeder Art auch im Internet. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Subwork UG (haftungsbeschränkt) erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 216/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10134 eingetragenen Subwork UG (haftungsbeschränkt), Alter Kirchweg 6, 57462 Olpe, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jacek Dariusz Siedliski und Herrn Janus Andreas Borowski

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Peer Jung, Sophienstraße 1, 51149 Köln


werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:





Endbetrag

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.



Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 05.02.2017 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 13.05.2025 verwiesen.


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.


25 IN 216/16
Amtsgericht Siegen, 21.07.2025
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