Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.06.2026
Löschungsankündigung
12.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
27.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
27.09.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.04.2017
Entscheidungen im Verfahren
12.09.2016
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2015
Termine
14.11.2014
Sonstiges
02.10.2014
Eröffnungen
26.08.2014
Sicherungsmaßnahmen
18.08.2014
Sicherungsmaßnahmen
02.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
09.11.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
31.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
05.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 30.09.2009 bis zum 31.12.2009
22.10.2009
Neueintragungen