Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2018
Sonstiges
02.03.2018
Eröffnungen
23.01.2018
Sicherungsmaßnahmen
18.04.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2015 bis zum 29.02.2016
18.04.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2014 bis zum 28.02.2015
14.04.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2013 bis zum 28.02.2014
24.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2012 bis zum 28.02.2013
25.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2011 bis zum 29.02.2012
07.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2011
25.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2009 bis zum 28.02.2010
01.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2008 bis zum 28.02.2009
09.01.2008
Neueintragungen