Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
27.07.2020
Termine
02.07.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.02.2020
Entscheidungen im Verfahren
19.02.2020
Termine
28.01.2019
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2014
Sonstiges
29.11.2013
Sonstiges
30.05.2013
Eröffnungen
21.05.2013
Sonstiges
18.04.2013
Eröffnungen
29.01.2013
Sicherungsmaßnahmen
11.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
02.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
17.10.2011
Berichtigungen
29.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
04.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.05.2007
Neueintragungen