Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
23.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.03.2022
Sonstiges
07.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
30.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
14.02.2020
Entscheidungen im Verfahren
04.09.2018
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.06.2018
Termine
21.08.2014
Termine
05.08.2014
Termine
14.12.2012
Eröffnungen
29.11.2012
Sonstiges
05.09.2012
Eröffnungen
27.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
09.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2009 bis zum 31.03.2010
29.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
20.11.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2008
28.02.2008 Jahresabschluss zum 31.03.2007