Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.03.2025
Sonstiges
19.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.07.2024
Sonstiges
16.11.2022
Sonstiges
31.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
23.04.2019
Termine
01.04.2019
Sonstiges
01.03.2019
Eröffnungen
20.12.2018
Sicherungsmaßnahmen
14.06.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
04.05.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
22.04.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
20.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
28.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
05.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
04.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
14.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
01.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
16.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
19.12.2007 Jahresabschluss zum 31.12.2006