Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
12.08.2020
Termine
12.08.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.07.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
17.06.2020
Termine
10.03.2016
Entscheidungen im Verfahren
11.01.2016
Entscheidungen im Verfahren
02.11.2015
Eröffnungen
20.08.2015
Sicherungsmaßnahmen
20.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
28.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
06.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
16.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
24.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
24.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
24.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
19.06.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006