Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
31.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.04.2024
Sonstiges
14.06.2023
Sonstiges
28.01.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.06.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
10.03.2017
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2017
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2017
Sonstiges
03.03.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
04.01.2016
Eröffnungen
17.12.2015
Sicherungsmaßnahmen
13.11.2015
Entscheidungen im Verfahren
01.10.2015
Sicherungsmaßnahmen
18.11.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
19.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
06.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
15.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
10.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
14.01.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
15.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
16.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006