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Nußbaum-Apotheke Inh. Ahmed Adel e.K.

Unternehmensdaten:

Firmename: Nußbaum-Apotheke Inh. Ahmed Adel e.K.
Adresse:   Aufderhöher Str. 120
42699 Solingen
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Wuppertal
HR-Nummer: HRA 20356

Firmendaten:

Gründung: 21.07.1999 (Neueintragung)
Rechtsform   e.K.
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Apotheken
Branchentext:   Führung einer Apotheke.

Firmenzweck:

  Führung einer Apotheke.
Schlagwörter:   Führung Apotheke

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Unternehmensinformation der Firma
Nußbaum-Apotheke Inh. Ahmed Adel e.K.

Die Firmenadresse lautet:
Aufderhöher Str. 120 42699 Solingen, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 21.07.1999 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Apotheken

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Führung einer Apotheke. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Nußbaum-Apotheke Inh. Ahmed Adel e.K. erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 33/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Ahmed Adel, geboren am 01.10.1982, Witzelstr. 68, 40225 Düsseldorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 20356 und HRA 23424 eingetragenen Firma Nußbaum Apotheke e.Kfm., Aufderhöher Straße 120, 42699 Solingen und Ahorn Apotheke e.Kfm., Aufderhöher Straße 169a, 42699 Solingen, vormals ferner handelnd unter Cure-is Life Sciences Solutions®, Erkrather Straße 401, 40231 Düsseldorf


Verfahrensbevollmächtigte:
Hermann, Ebbinghaus und Partner, Höhscheider Str. 116, 42699 Solingen

wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, deren Forderungen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenztabelle angemeldet und geprüft wurden (§§ 301, 38 InsO).
Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die gem. § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.


Gründe:

Die Abtretungsfrist ist am 01.06.2025 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 4; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach Absatz 1 oder Absatz 2 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

505 IN 33/22
Amtsgericht Wuppertal, 16.07.2025
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