Bonität | Handelsregister |

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MAGNUM Fuel Cell AG

Unternehmensdaten:

Firmename: MAGNUM Fuel Cell AG
Adresse:   Haasstraße 9
64293 Darmstadt
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 6151 802500
Fax: +49 6151 802600
E-Mail: info@magnum.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Darmstadt
HR-Nummer: HRB 85038

Firmendaten:

UID-Nummer: DE247283864
Gründung: 06.03.2006 (Neueintragung)
Kapital:   100.000,00 EUR
Rechtsform   AG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

Firmenzweck:

  Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Brennstoffzellen, Brennstoffzellen-Systemen und Elektrofahrzeugen, von zugehörigen Komponenten und Baugruppen, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Systemen zur Überwachung von Pipelines sowie von allen anderen mit Brennstoffzellen und Pipelines verbundenen Waren und Dienstleistungen
Schlagwörter:   Systeme zur Überwachung von Pipelines Elektrofahrzeuge Brennstoffzellen

NACE-Branchencodes:

43.21 Elektroinstallation
43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
MAGNUM Fuel Cell AG

Die Firmenadresse lautet:
Haasstraße 9 64293 Darmstadt, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 06.03.2006 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 12.03.2012 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Brennstoffzellen, Brennstoffzellen-Systemen und Elektrofahrzeugen, von zugehörigen Komponenten und Baugruppen, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Systemen zur Überwachung von Pipelines sowie von allen anderen mit Brennstoffzellen und Pipelines verbundenen Waren und Dienstleistungen als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen MAGNUM Fuel Cell AG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

9 IN 411/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAGNUM Fuel Cell AG, Haasstr. 9, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 85038), vertr. d.: 1. Michelle Boos, Klüberstr. 7, 60325 Frankfurt, (Vorstand), 2. Dr. Hubert Mäncher, Schulstr. 28, 64625 Bensheim, (Vorstand), wird die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Tätigkeit im Rahmen der Nachtragsverteilung festgesetzt auf:


1. X EUR Nettovergütung nach § 6 InsVV
2. X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% sowie
3. X EUR Auslagen zuzüglich
4. X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wurde am beendet.

Nach Beendigung des Verfahrens wurde ein Betrag in Höhe von 5.546,65 Euro aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werkzeugbau Keller & Co. GmbH eingezogen. Dieser Betrag gehört zur Insolvenzmasse.

Insoweit wurde durch Beschluss vom 23.06.2025 die Nachtragsverteilung angeordnet.

Der Betrag ist im Wege der Nachtragsverteilung an die Gläubiger auszuschütten.

Gemäß § 6 InsVV erhält der Insolvenzverwalter für eine Nachtragsverteilung eine gesonderte Vergütung, die unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen ist.

Als angemessen ist in der Regel eine Vergütung in Höhe von 25 % der Staffelvergütung nach § 2 Absatz 1 InsVV anzusehen.

Vorliegend ergibt sich aus dem eingezogenen Betrag eine fiktive Vergütung nach § 2 Absatz 1 InsVV in Höhe von X Euro.

Folglich war die Vergütung auf 25 % der Regelvergütung festzusetzen, was einer Vergütung in Höhe von X Euro entspricht.

Die Festsetzung der Auslagen erfolgt gem. § 8 InsVV.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung die vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.07.2025
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