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Rogge Tiefbau GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Rogge Tiefbau GmbH & Co. KG
Adresse:   Robert-Bosch-Str.11
33334 Gütersloh
Landkreis:   Kreis Gütersloh
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 5241 96790
E-Mail: info@rogge-tiefbau.de
Web: www.rogge-tiefbau.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Gütersloh
HR-Nummer: HRA 4262

Firmendaten:

Gründung: 28.12.2001 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Baugewerbe
Branchentext:   Durchführung von Bauarbeiten jeder Art. Die Gesellschaft hat den bisherigen Geschäftsbetrieb der heutigen Komplementärfirma Rogge Tiefbau GmbH, Gütersloh, übernommen.

Firmenzweck:

  Durchführung von Bauarbeiten jeder Art. Die Gesellschaft hat den bisherigen Geschäftsbetrieb der heutigen Komplementärfirma Rogge Tiefbau GmbH, Gütersloh, übernommen.
Schlagwörter:   Tiefbau Bau Bauarbeiten

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Unternehmensinformation der Firma
Rogge Tiefbau GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Robert-Bosch-Str.11 33334 Gütersloh, Landkreis Kreis Gütersloh, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 28.12.2001 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 15.10.2010 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Baugewerbe

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Durchführung von Bauarbeiten jeder Art. Die Gesellschaft hat den bisherigen Geschäftsbetrieb der heutigen Komplementärfirma Rogge Tiefbau GmbH, Gütersloh, übernommen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Rogge Tiefbau GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1014/10

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 4262 eingetragenen Rogge Tiefbau GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 11, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 1800 eingetragene Rogge Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 11, 33334 Gütersloh, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Ina Maria Wahl,

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Michael Wolf, Tobiasweg 9, 33335 Gütersloh wie folgt festgesetzt.

Vergütung ... EUR
Auslagen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 0 % Umsatzsteuer ... EUR
Endbetrag ... EUR

Die Insolvenzverwalterin wird angewiesen, dem Gläubigerausschussmitglied die festgesetzte Vergütung aus der Masse anzuweisen.

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 35 und 95 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 95,00 EUR angemessen ist. Für 16 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf ... EUR.

Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten ... EUR
sind näher aufgeschlüsselt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld oder dem Landgericht Bielefeld, Niederwall 71, 33602 Bielefeld, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld oder dem Landgericht Bielefeld eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.122 eingesehen werden.


43 IN 1014/10
Amtsgericht Bielefeld, 14.07.2025
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