Bonität | Handelsregister |

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Castwerk Technologies GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Castwerk Technologies GmbH
Adresse:   Siegener Straße 39
35066 Frankenberg (Eder)
Landkreis:   Landkreis Waldeck-Frankenberg
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 6451 74235-0
E-Mail: info@castwerk.com
Web: www.castwerk.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Marburg
HR-Nummer: HRB 8048

Firmendaten:

Gründung: 25.07.2022 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Erbringung von anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen

Firmenzweck:

  Verwaltung eigenen Vermögens
Schlagwörter:   Verwaltung Vermögen Vermögensverwaltung

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Castwerk Technologies GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Siegener Straße 39 35066 Frankenberg (Eder), Landkreis Landkreis Waldeck-Frankenberg, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 25.07.2022 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Verwaltung eigenen Vermögens als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Castwerk Technologies GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

22 IN 36/24 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Castwerk Technologies GmbH vertr. d. d. GF Benedikt Niemeyer und Alexander Zucker, Siegener Straße 39, 35066 Frankenberg (Eder) (AG Marburg , HRB 8048), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Nord Leasing GmbH, Neuer Wall 34, 20354 Hamburg, vertreten im Gläubigerausschuss durch Herrn Roland Grimm festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:



EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV



EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Auslagen zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
abzüglich



EUR
Gesamtbetrag


G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 29.10.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Nord Leasing GmbH, Neuer Wall 34, 20354 Hamburg, vertreten im Gläubigerausschuss durch Herrn Roland Grimm die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 19.05.2025
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