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AC Rohbau GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: AC Rohbau GmbH
Adresse:   Jacques-Offenbach-Straße 14b
63069 Offenbach am Main
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEM1114.HRB54629
Amtsgericht: Offenbach am Main
HR-Nummer: HRB 54629

Firmendaten:

Gründung: 13.04.2022 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Baugewerbe

Firmenzweck:

  Dienstleistungen in der Baubranche, insbesondere Eisenflechter, Maurer, Stahlbetonbauer, Hoch- und Tiefbau, Reinigung, Abbruch, Rohbau
Schlagwörter:   Hochbau Abbrucharbeiten Tiefbau Rohbau Stahlbetonbauer Eisenflechter Maurer Bauindustrie

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Unternehmensinformation der Firma
AC Rohbau GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Jacques-Offenbach-Straße 14b 63069 Offenbach am Main, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 13.04.2022 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 07.04.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Dienstleistungen in der Baubranche, insbesondere Eisenflechter, Maurer, Stahlbetonbauer, Hoch- und Tiefbau, Reinigung, Abbruch, Rohbau als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen AC Rohbau GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Geschäftsnummer: 8 IN 628/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AC Rohbau GmbH, Jacques-Offenbach-Straße 14b, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 54629), vertreten durch: Amin Camovic, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:
1. 1.400,00 Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. 266,00 Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. 210,00 Euro Auslagen zuzüglich
4. 39,90 Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. 1.915,90 Euro Gesamtbetrag


Begründung:

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters berechnet sich nach dem Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt § 63 Absatz 3 S 2 InsO, § 11 Absatz 1 S. 1 InsVV). Dabei beträgt die Mindestvergütung gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV 1.400,00 Euro. Diese wird vorliegend geltend gemacht.

Daneben kann der vorläufige Insolvenzverwalter vorliegend eine Pauschale in Höhe von 15% der Vergütung und somit 210,00 Euro netto geltend machen (§ 8 Abs. 3 InsVV).

Mithin ergibt sich für den vorläufigen Insolvenzverwalter vorliegend in der Summe eine Vergütung (inklusive Mehrwertsteuer nach §§ 11,10, 7 InsVV) von 1.915,90 Euro.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 14.07.2025.

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