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PRIMONO DEVELOPMENT GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: PRIMONO DEVELOPMENT GmbH
Adresse:   Franz-Mehring-Straße 11
04157 Leipzig
Bundesland:   Sachsen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 341697633700
E-Mail: mail@primono-group.com
Web: www.primono-group.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Leipzig
HR-Nummer: HRB 40023

Firmendaten:

Gründung: 14.03.2022 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Bauträger für Wohngebäude

Firmenzweck:

  Der gewerbsmäßige Abschluss von Verträgen über Grundstücke, Vermittlung grundstücksgleicher Rechte, gewerblicher Räume oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie die gewerbsmäßige Vorbereitung und/ oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung (Tätigkeiten nach § 34 c Abs. 1 GewO).
Schlagwörter:   Bauherr Baubetreuer Vermittlung GewO §34c Grundstücksverträge Bauvorhaben

Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Passiva — 19.393 €

Eigenkapital 11.653 €
Rückstellungen 2.300 €
Verbindlichkeiten 5.440 €
Summe Passiva 19.393 €
Detaillierte Bilanzstruktur

Finanzdaten und Jahresabschlüsse

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2020: 11.180 €
  2021: 19.393 €

Passiva gesamt: 19.393 €
  Eigenkapital: 11.653 €
  Rückstellungen: 2.300 €
  Verbindlichkeiten: 5.440 €

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Unternehmensinformation der Firma
PRIMONO DEVELOPMENT GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Franz-Mehring-Straße 11 04157 Leipzig, Bundesland Sachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 14.03.2022 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der gewerbsmäßige Abschluss von Verträgen über Grundstücke, Vermittlung grundstücksgleicher Rechte, gewerblicher Räume oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie die gewerbsmäßige Vorbereitung und/ oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung (Tätigkeiten nach § 34 c Abs. 1 GewO). als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen PRIMONO DEVELOPMENT GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 711/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRIMONO DEVELOPMENT GmbH, Franz-Mehring-Straße 11, 04157 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40023
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Hallas

- wurde am 20.10.2023 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalterin ist:

Rechtsanwältin Mandy Nowitzki, Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig, Telefax: 0341 652 201 11 Email geschäftlich: leipzig@floether-wissing.de Telefon geschäftlich: 0341 652 200

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 04.12.2023 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin
|die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 04.01.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.


Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.



Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. ×

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