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Kortegast Consulting Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Kortegast Consulting Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH
Adresse:   Lübecker Straße 101
22087 Hamburg
Bundesland:   Hamburg
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Hamburg
HR-Nummer: HRB 173837

Firmendaten:

UID-Nummer: DE214196294
Gründung: 24.02.2022 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Tätigkeit von Versicherungsmaklerinnen und -maklern

Firmenzweck:

  Die Tätigkeit als Versicherungsmakler, insbesondere im Bereich der betrieblichen Versorgungswerke.
Schlagwörter:   betriebliche Versorgungswerke Versicherungsmakler

NACE-Branchencodes:

63.10 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 372.131 €

Umlaufvermögen 369.991 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 204.349 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 165.642 €
Summe Aktiva 372.131 €

Passiva — 372.131 €

Eigenkapital 10.660 €
Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Bilanzverlust -14.340 €
Jahresfehlbetrag -11.798 €
Rückstellungen 11.269 €
Verbindlichkeiten 350.202 €
Summe Passiva 372.131 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2020: -183.842 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: -11.798 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2020: 405.358 €
  2021: 372.131 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 372.131 €
  Umlaufvermögen: 369.991 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 204.349 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 165.642 €

Passiva gesamt: 372.131 €
  Eigenkapital: 10.660 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
    Bilanzverlust: -14.340 €
      Jahresfehlbetrag: -11.798 €
  Rückstellungen: 11.269 €
  Verbindlichkeiten: 350.202 €

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Unternehmensinformation der Firma
Kortegast Consulting Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH

Die Firmenadresse lautet:
Lübecker Straße 101 22087 Hamburg, Bundesland Hamburg, Deutschland

Die Firma wurde am 24.02.2022 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 06.03.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Tätigkeit als Versicherungsmakler, insbesondere im Bereich der betrieblichen Versorgungswerke. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Kortegast Consulting Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 323/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 173837 eingetragenen Kortegast Consulting Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH, Lübecker Straße 101, 22087 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Edwin Schott,



werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nils Krause, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg wie folgt festgesetzt:

Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR

Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.


Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 08.11.2023 bis zum 30.11.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV). Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 40.027,73 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 15.307,21 EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von EUR zu. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 100 % und damit auf den Betrag von EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.01.2024 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 26 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen dem vorläufigen Verwalter und demjenigen, der die Kosten des vorläufigen Insolvenzverwalters zu tragen hat, zu
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.


Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.

67c IN 323/23
Amtsgericht Hamburg, 05.02.2024
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