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BFSB Media UG (haftungsbeschränkt)

Unternehmensdaten:

Firmename: BFSB Media UG (haftungsbeschränkt)
Adresse:   Hubertusstr. 6
53359 Rheinbach
Landkreis:   Rhein-Sieg-Kreis
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Bonn
HR-Nummer: HRB 26580

Firmendaten:

Gründung: 30.09.2021 (Neueintragung)
Kapital:   2.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Handelsvermittlung von elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen

Firmenzweck:

  Herstellung, Vertrieb, Import, Export, Groß- sowie Einzelhandel mit Konsumgütern, insbesondere Elektroartikel und Haushaltswaren, wie beispielsweise Handyzubehör und LED-Beleuchtung, und Betrieb einer Marketing-, Design- und Werbeagentur sowie entsprechende Beratung und Unternehmensberatung.
Schlagwörter:   Marketing Export Haushaltswaren Elektroartikel Import Herstellung Großhandel Konsumgüter Vertrieb Einzelhandel

NACE-Branchencodes:

46.11 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren
46.4 Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
46.41 Großhandel mit Textilien
46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen
46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik
46.44 Großhandel mit keramischen Erzeugnissen, Glaswaren und Reinigungsmitteln
46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
46.46 Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Hilfsmitteln
46.47 Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten
46.48 Großhandel mit Uhren und Schmuck
46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
46.5 Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
46.50 Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
46.6 Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör
46.61 Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
46.62 Großhandel mit Werkzeugmaschinen
46.63 Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
46.64 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen
47.4 Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
47.40 Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
47.7 Einzelhandel mit sonstigen Gütern, ohne Kraftwagen und Krafträder
47.71 Einzelhandel mit Bekleidung
47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren
47.73 Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
47.74 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
47.75 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
47.76 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Düngemitteln, Tierfutter und Haustieren
47.77 Einzelhandel mit Uhren und Schmuck
47.78 Einzelhandel mit sonstigen Neuwaren
47.79 Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren
70.2 Unternehmensberatung
70.20 Unternehmensberatung
73.1 Werbung
73.11 Tätigkeiten von Werbeagenturen
73.12 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
73.2 Markt- und Meinungsforschung
73.20 Markt- und Meinungsforschung
74.1 Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design
74.11 Industrie-, Produkt- und Modedesign
74.12 Grafik- und Kommunikationsdesign
74.13 Innenraumdesign und Raumgestaltung
74.14 Sonstige spezialisierte Designtätigkeiten
74.9 Sonstige wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g.
74.91 Erbringung von Vermittlungs- und Vermarktungsdienstleistungen für Patente
74.99 Alle anderen wissenschaftlichen und technischen Tätigkeiten a. n. g.

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
BFSB Media UG (haftungsbeschränkt)

Die Firmenadresse lautet:
Hubertusstr. 6 53359 Rheinbach, Landkreis Rhein-Sieg-Kreis, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 30.09.2021 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Herstellung, Vertrieb, Import, Export, Groß- sowie Einzelhandel mit Konsumgütern, insbesondere Elektroartikel und Haushaltswaren, wie beispielsweise Handyzubehör und LED-Beleuchtung, und Betrieb einer Marketing-, Design- und Werbeagentur sowie entsprechende Beratung und Unternehmensberatung. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen BFSB Media UG (haftungsbeschränkt) erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 44/24


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26580 eingetragenen BFSB Media UG (haftungsbeschränkt), Hubertusstr. 6, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Florian Berisha, Hubertusstr. 6, 53359 Rheinbach und Herrn Sebastian Beranek, Biebricher Allee 81 b, 65187 Wiesbaden



Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dirk-Henning Tönnesmann, Eichendorffstr. 8, 53879 Euskirchen


werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXXX EUR
Zwischensumme XXXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXXX EUR XXXX EUR
Endbetrag XXXX EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.


Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 17.06.2024 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens XXXX EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse XXXX EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXXX EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 3 Gläubigern auf XXXX EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.05.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch XXXX EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) eingesehen werden.


96 IN 44/24
Amtsgericht Bonn, 09.07.2025
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