Bonität | Handelsregister |

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BMS Innenausbau GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: BMS Innenausbau GmbH
Adresse:   Frentzenhofstraße 55
50354 Hürth
Landkreis:   Rhein-Erft-Kreis
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 15162676676
E-Mail: kontakt@bms-innenausbau.de
Web: bms-innenausbau.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Köln
HR-Nummer: HRB 103826

Firmendaten:

Gründung: 30.11.2020 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign

Firmenzweck:

  die Planung, Beratung und Ausführung von Innenausbauarbeiten, insbesondere von Trockenbau-, Bodenverlegungs-, Verputz- und Reparaturarbeiten.
Schlagwörter:   Reparaturarbeiten Verputzarbeiten Bodenverlegung Trockenbau Innenausbau

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 130.272 €

Anlagevermögen 17.299 €
Sachanlagen 17.299 €
Umlaufvermögen 112.807 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 105.721 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.087 €
Summe Aktiva 130.272 €

Passiva — 130.272 €

Eigenkapital 45.162 €
Gezeichnetes Kapital 25.000 €
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -11.500 €
Sonstige Gezeichnetes Kapital 36.500 €
Bilanzgewinn 31.662 €
Jahresüberschuß 33.611 €
Rückstellungen 39.346 €
Verbindlichkeiten 45.763 €
eingefordertes Kapital 13.500 €
Summe Passiva 130.272 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2020: -1.949 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: 33.611 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2020: 2.887 €
  2021: 130.272 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 130.272 €
  Anlagevermögen: 17.299 €
    Sachanlagen: 17.299 €
  Umlaufvermögen: 112.807 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 105.721 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 7.087 €

Passiva gesamt: 130.272 €
  Eigenkapital: 45.162 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
      nicht eingeforderte ausstehende Einlagen: -11.500 €
      Sonstige Gezeichnetes Kapital: 36.500 €
    Bilanzgewinn: 31.662 €
      Jahresüberschuß: 33.611 €
  Rückstellungen: 39.346 €
  Verbindlichkeiten: 45.763 €
  eingefordertes Kapital: 13.500 €

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Unternehmensinformation der Firma
BMS Innenausbau GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Frentzenhofstraße 55 50354 Hürth, Landkreis Rhein-Erft-Kreis, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 30.11.2020 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 06.07.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister die Planung, Beratung und Ausführung von Innenausbauarbeiten, insbesondere von Trockenbau-, Bodenverlegungs-, Verputz- und Reparaturarbeiten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen BMS Innenausbau GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 328/23


Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)

Über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 103826 eingetragenen BMS Innenausbau GmbH, Frentzenhofstr. 55, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Mißbach, Frentzenhofstr. 55, 50354 Hürth

Geschäftszweig: die Planung, Beratung und Ausführung von Innenausbauarbeiten, insbesondere von Trockenbau-, Bodenverlegungs-, Verputz- und Reparaturarbeiten.


wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.01.2024, um 18:40 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners sowie eines am 10.10.2023 eingegangenen Antrags eines Gläubigers und eines weiteren am 23.12.2023 eingegangenen Gläubigerantrags.
Zugleich werden die Verfahren 70a IN 328/23 und 70a IN 368/23 und 70a IN 288/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt

Rechtsanwalt Niels Zumbaum, Am langen Graben 10, 52353 Düren, Telefon: 02233 409330, Fax: 02233 409333.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der


der 09.04.2024.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 18.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

70a IN 328/23
Amtsgericht Köln, 10.01.2024
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