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BSS-Automation GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: BSS-Automation GmbH & Co. KG
Adresse:   Industriestraße 4
31655 Stadthagen
Landkreis:   Landkreis Schaumburg
Bundesland:   Niedersachsen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 5715085506
E-Mail: info@bredemeyer.de
Web: www.bss-automation.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Stadthagen
HR-Nummer: HRA 200606

Firmendaten:

Gründung: 25.11.2020 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen

Firmenzweck:

  Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Schlagwörter:   Elektrotechnik Herstellung Schalteinrichtungen Elektrizitätsverteilung

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
BSS-Automation GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Industriestraße 4 31655 Stadthagen, Landkreis Landkreis Schaumburg, Bundesland Niedersachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 25.11.2020 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 21.02.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen BSS-Automation GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

47 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d.: 1. Bredemeyer Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Walter Bredemeyer, Im Meierfeld 18, 32120 Hiddenhausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:



EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO



EUR
um 15 % erhöht zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Auslagen zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.


G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 01.06.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 164.099,04 EUR zugrunde gelegt.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 2.358,46 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 166.457,50 EUR.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die Klärung von Vermögenswerten der Schuldnerin war mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden. Die Vermögenswerte der Schuldnerin befanden sich auf einem fremden Betriebsgelände. Die Inhaberin des Betriebsgeländes sowie die Verfahrensbevollmächtigten der Inhaberin wurden mehrfach angeschrieben. Am 18.12.2023 versuchte der Insolvenzverwalter ergebnislos vor Ort Zugang zu den ehemaligen Geschäftsräumlichkeiten der Schuldnerin zu bekommen. Es wurde daher schriftlich zur erneuten Herausgabe des der Schuldnerin gehörenden Sachanlagen- und Umlaufvermögen aufgefordert. Der beantragte Zuschlag in Höhe von 15 % ist angemessen. Gründe für die Vornahme eines Abschlages waren hingegen nicht ersichtlich

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.


Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 22.07.2025
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