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Astek Bau GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Astek Bau GmbH
Adresse:   Wandsbeker Chaussee 212
22089 Hamburg
Bundesland:   Hamburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +494073085434
E-Mail: info@astekbau.de
Web: www.astekbau.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Tostedt
HR-Nummer: HRB 207786

Firmendaten:

Gründung: 11.02.2020 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens sind: -Innen- und Außenputzarbeiten -WDVS-Arbeiten -Trockenbau- und Spachtelarbeiten -Fugenarbeiten -Bausanierungsarbeiten -Abbruch- und Baureinigungsarbeiten -Logistikarbeiten -Vermittlung von Bau- und Reinigungsarbeiten -Transport- und Kurierarbeiten -Eisenflechtarbeiten -Maurer- und Betonarbeiten -Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Schlagwörter:   Abbrucharbeiten Spachtelarbeiten Garten- und Landschaftsbau Trockenbau Innenputzarbeiten Bausanierung WDVS Arbeiten Außenputzarbeiten

NACE-Branchencodes:

43.11 Abbrucharbeiten
43.12 Vorbereitende Baustellenarbeiten
43.13 Test- und Suchbohrung
43.21 Elektroinstallation
43.32 Bautischlerei und -schlosserei

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Astek Bau GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Wandsbeker Chaussee 212 22089 Hamburg, Bundesland Hamburg, Deutschland

Die Firma wurde am 11.02.2020 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 28.07.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens sind: -Innen- und Außenputzarbeiten -WDVS-Arbeiten -Trockenbau- und Spachtelarbeiten -Fugenarbeiten -Bausanierungsarbeiten -Abbruch- und Baureinigungsarbeiten -Logistikarbeiten -Vermittlung von Bau- und Reinigungsarbeiten -Transport- und Kurierarbeiten -Eisenflechtarbeiten -Maurer- und Betonarbeiten -Garten- und Landschaftsbauarbeiten als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Astek Bau GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 1/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 207786 eingetragenen Astek Bau GmbH, ehemals Wandsbeker Chaussee 212, 22089 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Pawel Atta und Osarobo Terry Umaize

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind: - Innen- und Außenputzarbeiten - WDVS-Arbeiten - Trockenbau- und Spachtelarbeiten - Fugenarbeiten - Bausanierungsarbeiten - Abbruch- und Baureinigungsarbeiten etc.


wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.07.2025, um 15:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 11.10.2024 und am 20.09.2024 bei Gericht eingegangenen Gläubigeranträge.



Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 17.10.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.



Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67a IN 1/25
Amtsgericht Hamburg, 23.07.2025
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