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Lauta UG (haftungsbeschränkt)

Unternehmensdaten:

Firmename: Lauta UG (haftungsbeschränkt)
Adresse:   Sprendlinger Landstraße 181 D
63069 Offenbach am Main
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 69 945158630
E-Mail: info@lauta-services.de
Web: www.lauta-services.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Offenbach am Main
HR-Nummer: HRB 52204

Firmendaten:

Gründung: 28.11.2019 (Neueintragung)
Kapital:   6.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Hausmeisterdienste

Firmenzweck:

  Ausführung von Dienstleistungen im Rahmen von Hausmeistertätigkeiten sowie generelle Objektbetreuung von Immobilien inklusive Schließdienst, Gebäudereinigungsarbeiten, Überwachung der Funktionstüchtigkeit und Instandhaltung, Winterdienst, Gehölzpflegearbeiten, Garten- und Landschaftsbau sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Ausgenommen sind Dienstleistungen, die einer besonderen Erlaubnis bzw. Genemigung bedürfen.
Schlagwörter:   Winterdienst Gehölzpflege Garten- und Landschaftsbau Gebäudereinigung Instandhaltung Immobilien Objektbetreuung Hausmeistertätigkeiten

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Unternehmensinformation der Firma
Lauta UG (haftungsbeschränkt)

Die Firmenadresse lautet:
Sprendlinger Landstraße 181 D 63069 Offenbach am Main, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 28.11.2019 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 31.08.2022 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Ausführung von Dienstleistungen im Rahmen von Hausmeistertätigkeiten sowie generelle Objektbetreuung von Immobilien inklusive Schließdienst, Gebäudereinigungsarbeiten, Überwachung der Funktionstüchtigkeit und Instandhaltung, Winterdienst, Gehölzpflegearbeiten, Garten- und Landschaftsbau sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Ausgenommen sind Dienstleistungen, die einer besonderen Erlaubnis bzw. Genemigung bedürfen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Lauta UG (haftungsbeschränkt) erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Geschäftsnummer: 8 IN 457/23
Am 29.01.2024 um 14:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Lauta UG, Sprendlinger Landstraße 181 D, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52204), vertr. d.: Daniela-Marinela Lautarevic-Girleanu, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Hassinger, (OF - Fach 30), Herrnstraße 53, 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069/450034-0, Fax: 069/450034-333, E-Mail: u.hassinger@conscienta.de, bestellt worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.

Anmeldefrist: 12.03.2024.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 12.03.2024.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).

< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 29.03.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.

Hinweis:
Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 01.02.2024
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