Bonität | Handelsregister |

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Holtkamp Ingenieurbau GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Holtkamp Ingenieurbau GmbH
Adresse:   Thomastraße 28
49477 Ibbenbüren
Landkreis:   Kreis Steinfurt
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Steinfurt
HR-Nummer: HRB 12472

Firmendaten:

Gründung: 30.07.2019 (Neueintragung)
Kapital:   50.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Baugewerbe

Firmenzweck:

  Der Betrieb eines Bauunternehmens und alle damit verbundenen Geschäfte.
Schlagwörter:   Bauprojekte Bauwirtschaft Baugeschäfte Bauunternehmen

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Holtkamp Ingenieurbau GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Thomastraße 28 49477 Ibbenbüren, Landkreis Kreis Steinfurt, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 30.07.2019 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 26.07.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Betrieb eines Bauunternehmens und alle damit verbundenen Geschäfte. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Holtkamp Ingenieurbau GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 43/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12472 eingetragenen Holtkamp Ingenieurbau GmbH, Thomastraße 28, 49477 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingo Fedke, Thomastraße 28 , 49477 Ibbenbüren




Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Holger Domeyer, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten


werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX €
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX € XXX €
Endbetrag XXX €

Der Endbetrag ist nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.


Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 16.02.2024 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens XXX EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse XXX €.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXX € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 3 Gläubigern auf XXX €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 15.05.2025 verwiesen.

72 IN 43/23
Amtsgericht Münster, 25.07.2025
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