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Clean Pur Gebäudereinigung GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Clean Pur Gebäudereinigung GmbH
Adresse:   Alexander-Bell-Straße 9
53332 Bornheim
Landkreis:   Rhein-Sieg-Kreis
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 2222 93848-0
E-Mail: info@clean-pur.de
Web: www.clean-pur.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Bonn
HR-Nummer: HRB 24407

Firmendaten:

Gründung: 18.04.2019 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Allgemeine Gebäudereinigung

Firmenzweck:

  Gebäudedienste in und an Gebäuden, insbesondere die Gebäudereinigung.
Schlagwörter:   Gebäudepflege Gebäudeinstandhaltung Reinigung Gebäudereinigung Gebäudedienste

NACE-Branchencodes:

81.21 Allgemeine Gebäudereinigung

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 930.936 €

Anlagevermögen 54.078 €
Sachanlagen 54.078 €
Umlaufvermögen 872.310 €
Vorräte 58.558 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 689.720 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 124.033 €
Summe Aktiva 930.936 €

Passiva — 930.936 €

Eigenkapital 249.514 €
Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Bilanzgewinn 214.795 €
Gewinnvortrag 99.446 €
Jahresüberschuß 115.349 €
Rückstellungen 99.716 €
Verbindlichkeiten 581.706 €
Summe Passiva 930.936 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2014: -0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2015: -34.094 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2016: 13.088 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: -6.928 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2018: 90.252 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: -70.432 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: 116.930 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 9.502 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: 115.349 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2014: 186.659 €
  2015: 197.002 €
  2016: 170.244 €
  2017: 234.740 €
  2018: 542.847 €
  2019: 650.666 €
  2020: 658.518 €
  2021: 743.185 €
  2022: 930.936 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 930.936 €
  Anlagevermögen: 54.078 €
    Sachanlagen: 54.078 €
  Umlaufvermögen: 872.310 €
    Vorräte: 58.558 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 689.720 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 124.033 €

Passiva gesamt: 930.936 €
  Eigenkapital: 249.514 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
    Bilanzgewinn: 214.795 €
      Gewinnvortrag: 99.446 €
      Jahresüberschuß: 115.349 €
  Rückstellungen: 99.716 €
  Verbindlichkeiten: 581.706 €

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Unternehmensinformation der Firma
Clean Pur Gebäudereinigung GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Alexander-Bell-Straße 9 53332 Bornheim, Landkreis Rhein-Sieg-Kreis, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 18.04.2019 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 13.08.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gebäudedienste in und an Gebäuden, insbesondere die Gebäudereinigung. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Clean Pur Gebäudereinigung GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 36/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24407 eingetragenen Clean Pur Gebäudereinigung GmbH, Alexander-Bell-Straße 9, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Josef Lütz, Im Ellig 31, 53127 Bonn



sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.07.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) eingesehen werden.

99 IN 36/25
Amtsgericht Bonn, 28.07.2025
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