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Teetz Handelsgesellschaft mbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Teetz Handelsgesellschaft mbH
Adresse:   Lange Reihe 88
20099 Hamburg
Bundesland:   Hamburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 40 50048193
E-Mail: hello@0519-store.com
Web: www.0519-store.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Hamburg
HR-Nummer: HRB 156664

Firmendaten:

Gründung: 16.04.2019 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung und Schuhen an Verkaufsständen und auf Märkten

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Accessoires sowie der Verkauf vorgenannter Sachen im Einzelhandel und Online sowie die Beratung von Einzelhändlern und Industrie auf den vorgenannten Gebieten.
Schlagwörter:   Einzelhandel Online-Handel Accessoirehandel Textilhandel Schuhhandel Bekleidungshandel

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 727.127 €

Anlagevermögen 32.082 €
Sachanlagen 21.394 €
Umlaufvermögen 694.510 €
Vorräte 564.479 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 52.123 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 77.907 €
Summe Aktiva 727.127 €

Passiva — 727.127 €

Eigenkapital 21.912 €
Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Verbindlichkeiten 696.715 €
Summe Passiva 727.127 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2019: -57.990 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: -119.451 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: 174.353 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2019: 400.152 €
  2020: 673.817 €
  2021: 727.127 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 727.127 €
  Anlagevermögen: 32.082 €
    Sachanlagen: 21.394 €
  Umlaufvermögen: 694.510 €
    Vorräte: 564.479 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 52.123 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 77.907 €

Passiva gesamt: 727.127 €
  Eigenkapital: 21.912 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
  Verbindlichkeiten: 696.715 €

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Unternehmensinformation der Firma
Teetz Handelsgesellschaft mbH

Die Firmenadresse lautet:
Lange Reihe 88 20099 Hamburg, Bundesland Hamburg, Deutschland

Die Firma wurde am 16.04.2019 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 05.07.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Accessoires sowie der Verkauf vorgenannter Sachen im Einzelhandel und Online sowie die Beratung von Einzelhändlern und Industrie auf den vorgenannten Gebieten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Teetz Handelsgesellschaft mbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 258/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156664 eingetragenen Teetz Handelsgesellschaft mbH, Lange Reihe 88, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heike Rapp

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Accessoires sowie der Verkauf vorgenannter Sachen im Einzelhandel und Online sowie die Beratung von Einzelhändlern


wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2024, um 10:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Ferdinandstraße 29 - 33, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 24.04.2024, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).

Der Insolvenzverwalter wird gem. §§ 4 InsO, 139 ZPO darauf hingewiesen, dass er -trotz Avisierung eines asset deals, eine Trennung v. Berichts- und Prüfungstermin nicht beantragt oder angeregt hat. Bindende masserelevante Entscheidungen nach § 160 InsO vor Zustimmung der Gläubigerversammlung können insolvenzrechtswidrig sein.
Das Gutachten ist binnen 2 Wochen in folgenden Punkten zu ergänzen:
-S. 8 Pkt.7: nähere zeitliche Eingrenzung.
- S. 9 Pkt.9b.) :welches Ladengeschäft ist genau gemeint ?
- S. 10 Pkt. 9d.) : auf welcher Basis erfolgte diese Einschätzung ?
- S.10 Pkt.9f.): woher stammt dieser Geldbestand ?
- S.10 Pkt.9g.) : Der Wortlaut zu diesem Punkt zeigt keine Fälligkeit des Anspruches, der gutachtlich dennoch voll aktiviert wird.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 02.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

67h IN 258/23
Amtsgericht Hamburg, 01.02.2024
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