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DyStar Textilfarben GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: DyStar Textilfarben GmbH
Adresse:   c/o Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6
60327 Frankfurt am Main
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 69 2400650
E-Mail:
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Frankfurt am Main
HR-Nummer: HRB 40034

Firmendaten:

Gründung: 12.07.2004 (Neueintragung)
Kapital:   1.684.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Großhandel mit chemischen Erzeugnissen

Firmenzweck:

  Aktivitäten aller Art im Zusammenhang mit Erzeugnissen der chemischen Industrie, insbesondere Textilfarbstoffen und Vorprodukten, deren Entwicklung und Vertrieb, sowie die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Arten und Rechtsformen. Die Gesellschaft kann sich dazu auch als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Unternehmen beteiligen, welche die Herstellung, die Entwicklung und den Vertrieb von chemischen Erzeugnissen, namentlich von Textilfarbstoffen und Vorprodukten, zum Gegenstand haben. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Beteiligung an der DyStar Textilfarben GmbH & Co. Deutschland KG (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 27752) als deren persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin.
Schlagwörter:   Vertrieb Entwicklung Vorprodukte chemische Industrie Textilfarbstoffe

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

20.08.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
15.07.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
15.07.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
11.07.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
01.07.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
27.06.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
27.06.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
10.10.2023   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
26.09.2022   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
05.07.2022   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
03.05.2022   Sonstiges Insolvenzen
05.04.2022   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
30.03.2022   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
30.03.2022   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
29.04.2021   Termine Insolvenzen
13.11.2019   Termine Insolvenzen
08.03.2019   Termine Insolvenzen
03.12.2018   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
11.10.2016   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
05.09.2016   Termine Insolvenzen
21.04.2016   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
12.04.2016   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
01.04.2015   Termine Insolvenzen
01.10.2014   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
10.04.2014   Termine Insolvenzen
04.08.2010   Entscheidungen im Verfahren
02.12.2009   Eröffnungen
01.10.2009   Entscheidungen im Verfahren
28.09.2009   Sicherungsmaßnahmen
02.03.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
17.01.2008   Jahresabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2006

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Unternehmensinformation der Firma
DyStar Textilfarben GmbH

Die Firmenadresse lautet:
c/o Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6 60327 Frankfurt am Main, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 12.07.2004 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 02.03.2009 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Aktivitäten aller Art im Zusammenhang mit Erzeugnissen der chemischen Industrie, insbesondere Textilfarbstoffen und Vorprodukten, deren Entwicklung und Vertrieb, sowie die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Arten und Rechtsformen. Die Gesellschaft kann sich dazu auch als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Unternehmen beteiligen, welche die Herstellung, die Entwicklung und den Vertrieb von chemischen Erzeugnissen, namentlich von Textilfarbstoffen und Vorprodukten, zum Gegenstand haben. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Beteiligung an der DyStar Textilfarben GmbH & Co. Deutschland KG (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 27752) als deren persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen DyStar Textilfarben GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

810 IN 1016/09 D-4-8. In dem Insolvenzverfahren DyStar Textilfarben GmbH, Industriepark Höchst, Geb. B 598, 65926 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 40034),
vertreten durch:
1. Ian Downie, Beech Hill, (Geschäftsführer),
2. Eva Kalawski, (Geschäftsführerin),
3. Norment Philip, (Geschäftsführer),
4. James Mark Allan, (Geschäftsführer),

wird für den Insolvenzverwalter als besondere Auslagen für die Haftpflichtversicherung für die Jahre 2023 und 2024 festgesetzt:

Versicherung des Gläubigerausschusses XXX Euro
Versicherung des Insolvenzverwalters XXX Euro


Der Entnahme aus der Insolvenzmasse wird zugestimmt.


Gründe:

Für die Verfahren wurde eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung für die Mitglieder des Gläubigerausschusses und den (vorläufigen) Insolvenzverwalter mit einer Deckungssumme von 30 Millionen Euro abgeschlossen.

Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 InsVV wird die Entnahme der Versicherungsprämien für die Jahre 2023 und 2024 genehmigt.


Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main oder dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei den o. g. Gerichten einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.



Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 09.10.2023.
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