Bonität | Handelsregister |

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OQmented GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: OQmented GmbH
Adresse:   Kirchhoffstraße 1 b
25524 Itzehoe
Landkreis:   Kreis Steinburg
Bundesland:   Schleswig-Holstein
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 4821 778277
E-Mail: info@oqmented.com
Web: www.oqmented.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEX1321R.HRB13718PI
Amtsgericht: Pinneberg
HR-Nummer: HRB 13718 PI

Firmendaten:

Gründung: 31.07.2023 (Neueintragung)
Kapital:   81.828,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Herstellung von sonstigen elektronischen Bauelementen

Firmenzweck:

  Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb sowie der Handel von mikrotechnisch gefertigten Bauelementen sowie darauf aufbauenden Modulen, Systemen und Applikationen, insbesondere Mikrospiegel basierte Strahlablenksysteme, und damit zusammenhängende Tätigkeiten.
Schlagwörter:   Systeme Modulbau Bauelemente Fertigung Mikrotechnik Strahlablenksysteme Mikrospiegel

Gewinn

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 17.369.543 €

Anlagevermögen 8.775.550 €
Immaterielle Vermögensgegenstände 7.750.777 €
Sachanlagen 885.362 €
Umlaufvermögen 8.365.943 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 425.254 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.892.692 €
Summe Aktiva 17.369.543 €

Passiva — 17.369.543 €

Eigenkapital 15.448.608 €
Kapitalrücklage 34.667.928 €
Bilanzverlust -19.301.148 €
Verlustvortrag -10.539.132 €
Jahresfehlbetrag -8.762.016 €
Rückstellungen 998.961 €
Sonstige Rückstellungen 998.961 €
Verbindlichkeiten 921.974 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 648.601 €
Summe Passiva 17.369.543 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2019: -682.003 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: -1.741.803 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: -2.686.757 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2022: -5.399.048 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2023: -8.762.016 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 17.369.543 €
  Anlagevermögen: 8.775.550 €
    Immaterielle Vermögensgegenstände: 7.750.777 €
      Gewerbliche Schutzrechte: 1.825.517 €
      In der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögensgegenstände: 5.905.241 €
    Sachanlagen: 885.362 €
      Technische Anlagen und Maschinen: 365.803 €
      Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 519.559 €
  Umlaufvermögen: 8.365.943 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 425.254 €
      Sonstige Vermögensgegenstände: 416.655 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 7.892.692 €

Passiva gesamt: 17.369.543 €
  Eigenkapital: 15.448.608 €
    Kapitalrücklage: 34.667.928 €
    Bilanzverlust: -19.301.148 €
      Verlustvortrag: -10.539.132 €
      Jahresfehlbetrag: -8.762.016 €
  Rückstellungen: 998.961 €
    Sonstige Rückstellungen: 998.961 €
  Verbindlichkeiten: 921.974 €
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 648.601 €

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Unternehmensinformation der Firma
OQmented GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Kirchhoffstraße 1 b 25524 Itzehoe, Landkreis Kreis Steinburg, Bundesland Schleswig-Holstein, Deutschland

Die Firma wurde am 31.07.2023 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 25.08.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Herstellung von sonstigen elektronischen Bauelementen

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb sowie der Handel von mikrotechnisch gefertigten Bauelementen sowie darauf aufbauenden Modulen, Systemen und Applikationen, insbesondere Mikrospiegel basierte Strahlablenksysteme, und damit zusammenhängende Tätigkeiten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen OQmented GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

28 IN 36/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

OQmented GmbH, Kirchhoffstraße 1 b, 25524 Itzehoe, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Ulrich Hofmann und Thomas von Wantoch
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13718
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko (LWS Rechtsanwälte) Rechtsanwälte PartG mit beschränkter Berufshaftung, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-7414-25/W
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung, Vertrieb und Handel von mikrotechnisch gefertigten Bauelementen
|

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2025 um 15.30 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des nachfolgend bestellten Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Andreas Romey
Großer Burstah 44, 20457 Hamburg
Telefon: 040 380835770
Telefax: 040 3808357730
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.09.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 05.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 17.09.2025, 11:30 Uhr,
Sitzungssaal 8, Bergstraße 5-7, 25524 Itzehoe, 25524 Itzehoe

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 17.09.2025, 11:30 Uhr,
Sitzungssaal 8, Bergstraße 5-7, 25524 Itzehoe, 25524 Itzehoe

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 28.04.2025 bestellte vorläufige Gläubigerausschuss bleibt ungeachtet der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Amt. Die Gläubigerversammlung beschließt im Berichtstermin, ob der Gläubigerausschuss beibehalten werden soll.
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Itzehoe
Bergstraße 5-7
25524 Itzehoe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Itzehoe - Insolvenzgericht - 02.07.2025 ×

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