Bonität | Handelsregister |

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AFB eSolutions GmbH & Co KG

Unternehmensdaten:

Firmename: AFB eSolutions GmbH & Co KG
Adresse:   Robert-Bosch-Straße 2a
35305 Grünberg
Landkreis:   Landkreis Gießen
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 6401 40299-0
E-Mail: info@afb-esolutions.de
Web: www.afb-esolutions.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Gießen
HR-Nummer: HRA 4832

Firmendaten:

UID-Nummer: DE315477140
Gründung: 21.12.2017 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Großhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung

Firmenzweck:

  Großhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Schlagwörter:   Handel Wasser Gas Heizung Installationsbedarf Großhandel

NACE-Branchencodes:

46.4 Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
46.41 Großhandel mit Textilien
46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen
46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik
46.44 Großhandel mit keramischen Erzeugnissen, Glaswaren und Reinigungsmitteln
46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
46.46 Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Hilfsmitteln
46.47 Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten
46.48 Großhandel mit Uhren und Schmuck
46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
46.5 Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
46.50 Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
46.6 Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör
46.61 Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
46.62 Großhandel mit Werkzeugmaschinen
46.63 Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
46.64 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen
46.71 Großhandel mit Kraftwagen
47.5 Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf
47.51 Einzelhandel mit Textilien
47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf
47.53 Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten
47.54 Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
47.55 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat
47.9 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel
47.91 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt
47.92 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel mit ausgeprägtem Schwerpunkt
63.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
63.10 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
63.9 Web-Suchportale und Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
63.91 Web-Suchportale
63.92 Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
82.9 Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.
82.91 Inkassobüros und Auskunfteien
82.92 Abfüllen und Verpacken
82.99 Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.

Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 1.018.483 €

Anlagevermögen 98.699 €
Sachanlagen 38.290 €
Finanzanlagen 60.400 €
Umlaufvermögen 878.943 €
Vorräte 37.910 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 832.318 €
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten (Aktivseite) 40.841 €
Summe Aktiva 1.018.483 €

Passiva — 1.018.483 €

Rückstellungen 74.993 €
Verbindlichkeiten 942.240 €
Summe Passiva 1.018.483 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2018: 644.672 €
  2019: 745.283 €
  2020: 908.213 €
  2021: 1.018.483 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 1.018.483 €
  Anlagevermögen: 98.699 €
    Sachanlagen: 38.290 €
    Finanzanlagen: 60.400 €
  Umlaufvermögen: 878.943 €
    Vorräte: 37.910 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 832.318 €
  Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten (Aktivseite): 40.841 €

Passiva gesamt: 1.018.483 €
  Rückstellungen: 74.993 €
  Verbindlichkeiten: 942.240 €

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Unternehmensinformation der Firma
AFB eSolutions GmbH & Co KG

Die Firmenadresse lautet:
Robert-Bosch-Straße 2a 35305 Grünberg, Landkreis Landkreis Gießen, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 21.12.2017 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 14.08.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Großhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen AFB eSolutions GmbH & Co KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 119/24 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRA 4832),
vertreten durch:
1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. André Fritsch, Amselweg 31, 35325 Mücke, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ulrich Karl Benedum, Bismarkstraße 5, 35390 Gießen,

wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festgesetzt auf:

xxx

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 02.12.2024.

G r ü n d e:

Die vorläufige Eigenverwaltung wurde mit Beschluss vom 27.05.2024 angeordnet und hat bis zum 01.08.2024 angedauert.
Dem vorläufigen Sachwalter steht daher eine Vergütung zu.

Ermittlung der verwalteten Masse, §§ 274, 63 Abs. 3 InsO, § 12a Abs. 1 InsVV:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Masse in Höhe von EUR 567.916,69 ausgegangen.
Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist in §§ 274, 63 Abs. 3 InsO und in § 12a InsVV geregelt.
Nach § 12a InsVV ist als Berechnungsgrundlage das Vermögen anzunehmen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters während der vorläufigen Eigenverwaltung erstreckt.
Bei der Bewertung der verwalteten Masse sind die allgemein gültigen Bewertungsgrundsätze, wie zum Beispiel gemäß §§ 252 HGB anzuwenden.
Sollte sich im eröffneten Verfahren herausstellen, dass die angesetzten Werte im Vergütungsbeschluss von den tatsächlichen Werten abweichen, kann der Beschluss unter Umständen noch nachträglich korrigiert werden. Eine nachträgliche Korrektur kann erfolgen, wenn durch eine fehlerhafte Bewertung der Gegenstände im Vergütungsbeschluss der ermittelte Wert der Gesamtmasse mehr als 20 % von dem tatsächlichen Wert abweicht. Diesen Umstand muss der Insolvenzverwalter dem Gericht spätestens mit der Vorlage der Schlussrechnung anzeigen, § 12a Abs. 2 InsVV.
Dieser Wert ergibt sich aus dem Gutachten vom 29.07.2024. Hierbei handelt es sich um die sogenannte "freie Masse".
Die Berechnungsgrundlage wurde entsprechend den obigen Ausführungen ermittelt.
Die Berechnungsgrundlage setzt sich aus folgenden Einzelwerten zusammen:
1.
Sachanlagen
50.000,00 EUR
2.
Sachanlagen Immobilien
1,00 EUR
3.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
27.000,00 EUR
4.
Finanzanlagen
12.000,00 EUR
5.
Umlaufvermögen Waren
9.500,00 EUR
6.
Forderungen
37.001,00 EUR
7.
Guthaben Bank und Kasse
432.414,69 EUR

GESAMT:
567.916,69 EUR


Regelsatz nach § 10, 2 InsVV:
Gemäß § 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für den Insolvenzverwalter in Höhe von EUR xxx.

Bruchteil, § 12 InsVV:
Der Sachwalter erhält in der Regel 60% der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung.
60% von xxx € ergeben xxx €.
Der vorläufige Sachwalter erhält nach § 12a InsVV in der Regel 25 % der Vergütung nach § 12 InsVV.

Erhöhungen / Herabsetzungen des Bruchteils:
Nach § 12a Abs. 3 InsVV ist Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters bei der Vergütungsfestsetzung zu berücksichtigen. Der Regelsatz von 25 % kann daher im Einzelfall erhöht oder gemindert werden.
Folgende Erhöhungen werden festgesetzt:
10% für die Anordnung bzw. Ausübung des Zustimmungsvorbehalts sowie 15% für die Übernahme des Zahlungsverkehrs. Im Hinblick auf die Vielzahl der Zahlungsvorgänge und Haftungsrisiken des vorläufigen Sachwalters erscheinen die beantragten Zuschläge angemessen aber auch ausreichend.

Es werden 25 % der Vergütung für den Sachwalter zuzüglich einer Erhöhung von 25 % angesetzt. Dem vorläufigen Sachwalter steht demnach eine Vergütung in Höhe des Bruchteils von 50 % der ermittelten Regelvergütung zu.
50 % aus EUR xxx ergeben xxx EUR.

Auslagen, §§ 10, 8 InsVV
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 12 Abs. 3 i.V.m.§ 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung, höchstens jedoch 175,- EUR je begonnenen Monat beträgt.
Die Pauschale wurde auf den Maximalbetrag von xxx EUR für 3 angefangene Monate festgesetzt.

Umsatzsteuer, §§ 10, 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV sind auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.

Amtsgericht Gießen, 15.07.2025.
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