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Seniorenzentrum Haus Burgwald GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Seniorenzentrum Haus Burgwald GmbH
Adresse:   Hubertusstraße 17
35099 Burgwald
Landkreis:   Landkreis Waldeck-Frankenberg
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 6451 250980
E-Mail: sz-haus-burgwald@mail.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Marburg
HR-Nummer: HRB 6945

Firmendaten:

Gründung: 09.06.2017 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Pflegeheime

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Seniorenheimes als vollstationäre Einrichtung; die Durchführung von Kurzzeit-, Tages- und ambulanter Pflege sowie betreutes Wohnen und außerdem die Beratung im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung.
Schlagwörter:   Pflegeberatung betreutes Wohnen Pflegedienstleistungen Tagespflege ambulante Pflege Kurzzeitpflege vollstationäre Pflege Seniorenheim

Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 958.459 €

Anlagevermögen 320.398 €
Sachanlagen 312.081 €
Umlaufvermögen 157.602 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 142.268 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 479.867 €
Summe Aktiva 958.459 €

Passiva — 958.459 €

Rückstellungen 149.882 €
Verbindlichkeiten 808.577 €
Summe Passiva 958.459 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2021: 914.384 €
  2022: 958.459 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 958.459 €
  Anlagevermögen: 320.398 €
    Sachanlagen: 312.081 €
  Umlaufvermögen: 157.602 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 142.268 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 479.867 €

Passiva gesamt: 958.459 €
  Rückstellungen: 149.882 €
  Verbindlichkeiten: 808.577 €

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Unternehmensinformation der Firma
Seniorenzentrum Haus Burgwald GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Hubertusstraße 17 35099 Burgwald, Landkreis Landkreis Waldeck-Frankenberg, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 09.06.2017 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 18.07.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Seniorenheimes als vollstationäre Einrichtung; die Durchführung von Kurzzeit-, Tages- und ambulanter Pflege sowie betreutes Wohnen und außerdem die Beratung im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Seniorenzentrum Haus Burgwald GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

22 IN 141/24 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenzentrum Haus Burgwald GmbH vertr. d. d. GF´innen, Hubertusstraße 17, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6945), vertr. d.: 1. Heike Bartl-Fackiner, Eichhof 1, 35119 Rosenthal, (Geschäftsführerin), 2. Tanja Guth, Strutstraße 4a, 35066 Frankenberg (Eder), (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Mirka Freudenstein festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:



EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO



EUR
um 65 % erhöht zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Auslagen zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Gesamtbetrag

Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.


G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 31.01.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 255.384,59 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1.
Die Insolvenzverwalterin beantragt einen Zuschlag von 30 % für die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes.
Der Zuschlag für die Vorfinanzierung Insolvenzgeld ist gem. § 3 Abs. 1, Lit. d InsVV berechtigt. Die Bearbeitung eines Insolvenzverfahrens stellt hinsichtlich der Gewährung von Insolvenzgeld bzw. dessen Vorfinanzierung schon seit langer Zeit keine erhebliche Erschwernis mehr dar. Aufgrund der Personalmenge der Schuldnerin, sowie notwendiger -im Personal der Schuldnerin begründeten- Einzelfallbetrachtungen ist aber von einem zuschlagsfähigen Mehraufwand auszugehen. Ein Zuschlag von ca. 15 % kann als angemessen angenommen werden.

2.
Die Insolvenzverwalterin beantragt einen Zuschlag von 10 % für arbeitsrechtliche Sonderaufgaben. Der Zuschlag für arbeitsrechtliche Sonderaufgaben gem. § 3 Abs. 1, Lit. d InsVV i.H.v. 10 % ist berechtigt.
Für arbeitsrechtliche Sonderaufgaben wie Einstellung und Entlassung von Personal und Personalanpassungen werden in Rechtsprechung und Literatur zwischen 10 und 15 % als ausreichend und angemessen erachtet. Die hier vorgenommen Maßnahmen zur Gewinnung, sowie auch das Halten von vorhandenem Pflegepersonal war besonders zeit- und arbeitsintensiv, sodass ein Zuschlag gerechtfertigt ist.
Der Zuschlag wurde in Höhe von 10 % beantragt und wird als angemessen und ausreichend betrachtet.

3.
Die Insolvenzverwalterin beantragt einen Zuschlag für die Vorbereitung Sanierung/Insolvenzplan i.H.v. 40 %. Der Zuschlag für die Vorbereitung, Ausarbeitung und Vorlage eines Insolvenzplans gilt pauschal alle Tätigkeiten ab, die zur Erstellung des Plans im Vorfeld, bei der Ausarbeitung und der verfahrensimmanenten Umsetzung bis hin zur gerichtlichen Bestätigung für einen Insolvenzplan erbracht werden. Zur Klärung der Voraussetzung zur Aufstellung des Insolvenzplans waren in hiesigem Verfahren vielfältige und umfangreiche Besprechungen notwendig, da die Erfolgsaussichten für das Aufstellen des Insolvenzplans von wirtschafts- und zweigspezifischen Gegebenheiten der Schuldnerin abhingen. Die vorgenommenen Bemühungen und Fachkenntnisse rechtfertigen den Zuschlag für Sanierung/Insolvenzplan gem. § 3 Abs. 1, Lit. e InsVV in beantragter Höhe (i.H.v. 40 %).

4.
Im Hinblick auf vorstehende kumulierende Tätigkeiten und unter Berücksichtigung einer würdigenden Gesamtschau ist neben der Regelvergütung von 25 % ein Gesamtzuschlag von 65 % zu gewähren. Daraus ergibt sich eine Gesamtvergütung von 90 %.
Der darüberhinausgehende Anteil von weiteren 15 % Vergütung wird zurückgewiesen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.


Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 16.06.2025

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