Bonität | Handelsregister |

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NAKIKI SE

Unternehmensdaten:

Firmename: NAKIKI SE
Adresse:   Johnsallee 30
20148 Hamburg
Bundesland:   Hamburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: München
HR-Nummer: HRB 228000

Firmendaten:

UID-Nummer: DE269223025
Gründung: 31.08.2016 (Neueintragung)
Kapital:   5.722.495,00 EUR
Rechtsform   SE
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Firmenzweck:

  Betrieb einer Online-Plattform sowie von "Offline"-Shops bzw. Geschäften, insbesondere für den Vertrieb und den Verkauf von Baby- und Kleinkinderartikeln sowie Artikeln für die junge Familie. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtige Tätigkeit.
Schlagwörter:   Artikel für junge Familie Vertrieb Verkauf Offline-Shops Kleinkinderartikel Online-Plattform Babyartikel

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

25.11.2024   Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2025
19.07.2024   Einladung zur Hauptversammlung
05.04.2024   Einreichung neuer Dokumente
28.03.2024   Überwachte Insolvenzpläne Insolvenzen
27.03.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
27.03.2024   Überwachte Insolvenzpläne Insolvenzen
05.02.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
10.01.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
10.01.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
10.01.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
09.01.2024   Übertragung sämtlicher Stückaktien der windeln.de SE
28.12.2023   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
27.12.2023   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
15.12.2023   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
30.11.2023   Ladung zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin gemäß § 235 Abs. 3 InsO über den vorgelegten Insolvenzplan
27.11.2023   Sonstiges Insolvenzen
21.11.2023   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
31.01.2023   Eröffnungen Insolvenzen
22.12.2022   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
07.11.2022   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
27.10.2022   Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022
14.10.2022   Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022
29.09.2022   Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022
30.08.2022   Konzernabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
26.08.2022   Jahresabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
25.08.2022   Konzernabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
16.08.2022   Jahresabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
04.07.2022   Abbruch des Bezugsangebots vom 30. März 2022
08.06.2022   Weitere Verlängerung der Bezugsfrist im Rahmen des Bezugsangebots vom 30. März 2022
16.05.2022   Quartalsfinanzbericht
11.05.2022   Weitere Verlängerung der Bezugsfrist im Rahmen des Bezugsangebots vom 30. März 2022
13.04.2022   Verlängerung der Bezugsfrist im Rahmen des Bezugsangebots vom 30. März 2022
30.03.2022   Bezugsangebot
07.03.2022   Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien
25.02.2022   Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien
03.02.2022   Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
21.12.2021   Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
12.08.2021   Halbjahresfinanzbericht
10.08.2021   Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021
17.06.2021   Bezugsangebot
08.06.2021   Jahres- und Konzernabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
19.05.2021   Zulassungsbeschluss
06.04.2021   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021
17.03.2021   Mitteilung betreffend die Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
15.03.2021   Hinweis auf Jahresfinanzbericht vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
30.09.2020   Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts für freie Spitzen
29.09.2020   Bezugsangebot
14.08.2020   Halbjahresfinanzbericht
06.07.2020   Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2020
26.06.2020   Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
05.06.2020   Berichtigungen
27.05.2020   Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der Hauptversammlung
20.05.2020   Zulassungsbeschluss
18.05.2020   Ordentliche Hauptversammlung
07.05.2020   Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
04.05.2020   Konzernabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
21.01.2020   Hinweis auf Jahresfinanzbericht vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
16.01.2020   Bezugsangebot
24.12.2019   Mitteilung über die Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien unter Gewährung von Bezugsrechten und Ausschluss von Bezugsrechten für etwaige Spitzen im Rahmen dieser Bezugsrechtskapitalerhöhung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
19.12.2019   Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien
16.12.2019   Bekanntmachung einer Verfahrensbeendigung durch Vergleich gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG
21.08.2019   Außerordentliche Hauptversammlung
03.07.2019   Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2019
07.06.2019   Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
07.06.2019   Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
21.05.2019   Jahresabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
17.05.2019   Konzernabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
14.05.2019   Zulassungsbeschluss
30.04.2019   Ordentliche Hauptversammlung
11.02.2019   Bezugsangebot
25.01.2019   Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien unter Gewährung von Bezugsrechten und Ausschluss von Bezugsrechten für etwaige Spitzen im Rahmen dieser Bezugsrechtskapitalerhöhung
21.01.2019   Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien
21.01.2019   Hinweis auf Jahresfinanzbericht vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
03.12.2018   Außerordentliche Hauptversammlung
09.08.2018   Halbjahresfinanzbericht
06.08.2018   Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018
06.08.2018   Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms 2018 und Schaffung eines Bedingten Kapitals 2018
05.07.2018   Zulassungsbeschluss
05.07.2018   Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
16.05.2018   Ordentliche Hauptversammlung
18.04.2018   Jahresabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
18.04.2018   Konzernabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
21.02.2018   Hinweis auf Jahresfinanzbericht vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
14.02.2018   Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
13.02.2018   Zulassungsbeschluss
27.09.2017   Zulassungsbeschluss
01.09.2017   Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
14.08.2017   Zulassungsbeschluss
11.08.2017   Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
10.08.2017   Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts und Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
09.08.2017   Halbjahresfinanzbericht
27.07.2017   Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017
06.06.2017   Long Term Incentive Programm 2017 und Bedingtes Kapital 2017
29.05.2017   Konzernabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
29.05.2017   Jahresabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
19.05.2017   Konzernabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
17.05.2017   Jahresabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
24.04.2017   Hinweis auf Jahresfinanzbericht vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
21.04.2017   Ordentliche Hauptversammlung
08.11.2016   Zulassungsbeschluss
31.08.2016   Neueintragungen
24.08.2016   Halbjahresfinanzbericht

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Unternehmensinformation der Firma
NAKIKI SE

Die Firmenadresse lautet:
Johnsallee 30 20148 Hamburg, Bundesland Hamburg, Deutschland

Die Firma wurde am 31.08.2016 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 25.11.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Betrieb einer Online-Plattform sowie von "Offline"-Shops bzw. Geschäften, insbesondere für den Vertrieb und den Verkauf von Baby- und Kleinkinderartikeln sowie Artikeln für die junge Familie. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen NAKIKI SE erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

1513 IN 2725/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

windeln.de SE, vertreten durch d. Vorstand, Stefan-George-Ring 23, 81929 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228000
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Radial GmbH wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 31.01.2024.Ein Mitglied des Gläubigerausschusses hat gem. § 73 Abs. 1 InsO i.V.m. § 68 InsO Anspruch auf Vergütung seiner bzw. ihrer Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Die Vergütung ist gem. § 17 InsVV nach Zeitaufwand des Mitglieds für die Tätigkeit unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Der beantragte und sich angesichts der besonderen Anforderungen im Verfahren sowie der Qualifikation des Mitglieds im gesetzlichen Rahmen befindende Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt 225,00 EUR. Die Komplexität und der Umfang des Verfahrens rechtfertigen die Festsetzung des Stundensatzes in der beantragten Höhe. Bei dem vorliegenden Insolvenzverfahren handelt es sich um ein komplexes, umfangreiches und anspruchsvolles Verfahren. Der Gläubigerausschuss hatte den Insolvenzverwalter insbesondere bei der Betriebsfortführung und der Auslaufproduktion sachkundig zu unterstützen. Es gab regelmäßig schwierige Sach- und Rechtsfragen zu entscheiden. Es musste weiter über den vom Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplan entschieden werden. Der beantragte Zeitaufwand wurde dabei im Antrag glaubhaft dargelegt und durch den Insolvenzverwalter als sachgerecht bestätigt.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 21 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.02.2024
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