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Le Pomm Betriebsgesellschaft mbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Le Pomm Betriebsgesellschaft mbH
Adresse:   Rennbahnallee 21
18057 Rostock
Bundesland:   Mecklenburg-Vorpommern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +4938181727088
E-Mail: info@lepomm.de
Web: www.lepomm.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Rostock
HR-Nummer: HRB 13546

Firmendaten:

Gründung: 14.07.2016 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.

Firmenzweck:

  Betrieb der gastronomischen Einrichtung des ZOO Rostock, Catering und der Betrieb gastronomischer Einrichtungen
Schlagwörter:   Gastronomische Dienstleistungen Betrieb gastronomischer Einrichtungen Catering Gastronomie

NACE-Branchencodes:

56.11 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.
56.12 Mobile Gastronomie

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 531.530 €

Anlagevermögen 168.621 €
Sachanlagen 168.621 €
Umlaufvermögen 362.909 €
Vorräte 30.725 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 239.516 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 92.668 €
Summe Aktiva 531.530 €

Passiva — 531.530 €

Eigenkapital 155.180 €
Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Bilanzgewinn 130.180 €
Gewinnvortrag 312.751 €
Jahresüberschuß 130.180 €
Rückstellungen 20.615 €
Verbindlichkeiten 355.734 €
Summe Passiva 531.530 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2016: 99.234 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: 53.064 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 87.630 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 48.290 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 83.938 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 312.751 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: 130.180 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2016: 231.580 €
  2017: 329.143 €
  2018: 551.121 €
  2019: 671.964 €
  2020: 1.132.697 €
  2021: 1.250.273 €
  2022: 531.530 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 531.530 €
  Anlagevermögen: 168.621 €
    Sachanlagen: 168.621 €
  Umlaufvermögen: 362.909 €
    Vorräte: 30.725 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 239.516 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 92.668 €

Passiva gesamt: 531.530 €
  Eigenkapital: 155.180 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
    Bilanzgewinn: 130.180 €
      Gewinnvortrag: 312.751 €
      Jahresüberschuß: 130.180 €
  Rückstellungen: 20.615 €
  Verbindlichkeiten: 355.734 €

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Unternehmensinformation der Firma
Le Pomm Betriebsgesellschaft mbH

Die Firmenadresse lautet:
Rennbahnallee 21 18057 Rostock, Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

Die Firma wurde am 14.07.2016 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 19.12.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Betrieb der gastronomischen Einrichtung des ZOO Rostock, Catering und der Betrieb gastronomischer Einrichtungen als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Le Pomm Betriebsgesellschaft mbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

60 IN 6/25


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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Le Pomm Betriebsgesellschaft mbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Manfred Schumann, Rennbahnallee 21, 18057 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13546
- Schuldnerin -
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Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO wird für den Berichts- und Prüfungstermin das mündliche Verfahren angeordnet und der Eröffnungsbeschluss vom 01.04.2025 insoweit aufgehoben.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 23.07.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 227, 2. OG, Zochstraße 13, 18057 Rostock

Hinweis:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 23.07.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 227, 2. OG, Zochstraße 13, 18057 Rostock

Hinweise:
Der Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, kann nur mündlich in diesem Termin erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
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Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit zum Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten. Bitte bringen Sie nur das unbedingt erforderliche Gepäck mit. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich untersagt. Gültige amtliche Lichtbildausweise sind zur Prüfung der Personenidentität mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 04.07.2025 ×

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