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Michelangelo GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Michelangelo GmbH & Co. KG
Adresse:   Bergstraße 11
84172 Buch am Erlbach
Landkreis:   Landkreis Landshut
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +4987126261
E-Mail: info@tante-frieda.de
Web: www.tante-frieda.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Landshut
HR-Nummer: HRA 11051

Firmendaten:

Gründung: 29.01.2015 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: 10-49
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Restaurants mit herkömmlicher Bedienung
Branchentext:   Betrieb der Gaststätte "Michelangelo" in Landshut (jetzt: "Tante Frieda URBAN KITCHEN")

Firmenzweck:

  Betrieb der Gaststätte "Michelangelo" in Landshut (jetzt: "Tante Frieda URBAN KITCHEN")
Schlagwörter:   Gastronomie Gastrobetrieb Restaurant Gaststätte

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 727.523 €

Anlagevermögen 302.920 €
Immaterielle Vermögensgegenstände 30.602 €
Sachanlagen 247.318 €
Finanzanlagen 25.000 €
Umlaufvermögen 142.486 €
Vorräte 31.268 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 86.488 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.730 €
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten (Aktivseite) 282.117 €
Summe Aktiva 727.523 €

Passiva — 727.523 €

Eigenkapital 28.759 €
Bilanzgewinn 28.759 €
Verlustvortrag -49.849 €
Jahresüberschuß 28.759 €
Sonstige Bilanzgewinn 49.849 €
Verbindlichkeiten 661.014 €
Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile 25.000 €
Summe Passiva 727.523 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 727.523 €
  Anlagevermögen: 302.920 €
    Immaterielle Vermögensgegenstände: 30.602 €
    Sachanlagen: 247.318 €
    Finanzanlagen: 25.000 €
  Umlaufvermögen: 142.486 €
    Vorräte: 31.268 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 86.488 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 24.730 €
  Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten (Aktivseite): 282.117 €

Passiva gesamt: 727.523 €
  Eigenkapital: 28.759 €
    Bilanzgewinn: 28.759 €
      Verlustvortrag: -49.849 €
      Jahresüberschuß: 28.759 €
      Sonstige Bilanzgewinn: 49.849 €
  Verbindlichkeiten: 661.014 €
  Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile: 25.000 €

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Unternehmensinformation der Firma
Michelangelo GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Bergstraße 11 84172 Buch am Erlbach, Landkreis Landkreis Landshut, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 29.01.2015 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 23.04.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Restaurants mit herkömmlicher Bedienung

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Betrieb der Gaststätte "Michelangelo" in Landshut (jetzt: "Tante Frieda URBAN KITCHEN") als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Michelangelo GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 75/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Michelangelo GmbH & Co. KG, Bergstraße 11, 84172 Buch am Erlbach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Michelangelo Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Maier Daniela
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRA 11051
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034 Landshut


Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.06.2025.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 226.707,05 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) 34.853,03 EUR (Regelvergütung).

Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit er sich damit in erheblichem Umfang befasst hat.

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt gemäß §§10 i. V. m. 2 Abs. 1, 11 Abs. 1 und 3 InsVV und § 63 Abs. 3 InsO 25 % aus der oben aufgeführten Regelvergütung von 34.853,03 EUR. Dies entspricht 8.713,26 EUR.

Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag von 25,4 % aus der Regelvergütung.
Dies entspricht einem Betrag von 8.852,67 EUR.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Der Vergütungsantrag vom 26.06.2025 war rechnerisch zu berichtigen, da im Antrag mit 54 % anstelle von 50,4 % die Vergütung berechnet wurde.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.


Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 27.06.2025 ×

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