Bonität | Handelsregister |

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Einstein Newton GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Einstein Newton GmbH
Adresse:   Grunerstr. 46
40239 Düsseldorf
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Düsseldorf
HR-Nummer: HRB 73941

Firmendaten:

UID-Nummer: DE283066522
Gründung: 22.12.2014 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Herstellung von Textilien

Firmenzweck:

  Die Produktion und der Import und Export sowie der Ein- und Verkauf von Textilien aller Art, insbesondere die Distribution einer Marke sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten
Schlagwörter:   Export Import Produktion Textilien

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 1.024.192 €

Umlaufvermögen 1.018.635 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 530.431 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 473.730 €
Summe Aktiva 1.024.192 €

Passiva — 1.024.192 €

Eigenkapital 374.228 €
Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Bilanzgewinn 349.228 €
Gewinnvortrag 216.233 €
Jahresüberschuß 132.994 €
Rückstellungen 163.111 €
Verbindlichkeiten 486.854 €
Summe Passiva 1.024.192 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2014: 7.751 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2015: 19.016 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2016: 6.175 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 117.316 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 134.433 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 130.677 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 132.994 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2014: 22.210 €
  2015: 203.048 €
  2016: 338.743 €
  2017: 458.897 €
  2018: 340.183 €
  2019: 330.884 €
  2020: 546.154 €
  2021: 1.024.192 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 1.024.192 €
  Umlaufvermögen: 1.018.635 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 530.431 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 473.730 €

Passiva gesamt: 1.024.192 €
  Eigenkapital: 374.228 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
    Bilanzgewinn: 349.228 €
      Gewinnvortrag: 216.233 €
      Jahresüberschuß: 132.994 €
  Rückstellungen: 163.111 €
  Verbindlichkeiten: 486.854 €

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Unternehmensinformation der Firma
Einstein Newton GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Grunerstr. 46 40239 Düsseldorf, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 22.12.2014 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 02.04.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Produktion und der Import und Export sowie der Ein- und Verkauf von Textilien aller Art, insbesondere die Distribution einer Marke sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Einstein Newton GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 21/25


505 IN 21/25



Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73941 eingetragenen Einstein Newton GmbH, Grunerstr. 46, 40239 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Lipovac,



wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2025, um 09:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 09.09.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.


Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.


Düsseldorf, 01.07.2025
Amtsgericht

Hoppach
Richter am Amtsgericht
505 IN 21/25
Düsseldorf, 01.07.2025
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