Bonität | Handelsregister |

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B & W Kunstborsten GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: B & W Kunstborsten GmbH
Adresse:   Hirschhorner Straße 90
64760 Oberzent
Landkreis:   Odenwaldkreis
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEM1103.HRB92622
Amtsgericht: Darmstadt
HR-Nummer: HRB 92622

Firmendaten:

UID-Nummer: DE292436004
Gründung: 24.10.2013 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren

Firmenzweck:

  Herstellung von Kunstborsten und der Vertrieb solcher oder ähnlicher Produkte.
Schlagwörter:   Vertrieb Herstellung Kunstborsten

NACE-Branchencodes:

46.11 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 1.838.955 €

Anlagevermögen 58.565 €
Sachanlagen 58.564 €
Umlaufvermögen 1.780.390 €
Vorräte 1.095.317 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 577.698 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 107.375 €
Summe Aktiva 1.838.955 €

Passiva — 1.838.955 €

Eigenkapital 58.592 €
Kapitalrücklage 702.112 €
Bilanzverlust -668.519 €
Verlustvortrag -652.709 €
Rückstellungen 126.170 €
Verbindlichkeiten 1.654.192 €
Summe Passiva 1.838.955 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2013: -177.470 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2014: -99.999 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2015: -29.792 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2016: -0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: -132.522 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2018: 0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 36.573 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: -15.810 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2013: 1.667.801 €
  2014: 1.768.982 €
  2015: 1.785.200 €
  2016: 1.445.545 €
  2017: 1.438.545 €
  2018: 1.362.987 €
  2019: 1.168.752 €
  2020: 1.402.129 €
  2021: 1.838.955 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 1.838.955 €
  Anlagevermögen: 58.565 €
    Sachanlagen: 58.564 €
  Umlaufvermögen: 1.780.390 €
    Vorräte: 1.095.317 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 577.698 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 107.375 €

Passiva gesamt: 1.838.955 €
  Eigenkapital: 58.592 €
    Kapitalrücklage: 702.112 €
    Bilanzverlust: -668.519 €
      Verlustvortrag: -652.709 €
  Rückstellungen: 126.170 €
  Verbindlichkeiten: 1.654.192 €

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Unternehmensinformation der Firma
B & W Kunstborsten GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Hirschhorner Straße 90 64760 Oberzent, Landkreis Odenwaldkreis, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 24.10.2013 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 18.10.2022 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Herstellung von Kunstborsten und der Vertrieb solcher oder ähnlicher Produkte. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen B & W Kunstborsten GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

9 IN 680/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & W Kunstborsten GmbH, Hirschhorner Straße 90, 64760 Oberzent (AG Darmstadt, HRB 92622), vertr. d.: Dr. Holger Jakob, Turmstraße 75, 64760 Oberzent, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
(inklusive 75 % Zuschlag)
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %


X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %


X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-396820, Fax: 06151-3968220 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 26.09.2023 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 611.053,69 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Aufgrund der Unternehmensfortführung, der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld, der besonders arbeitsintensiven Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat im Zusammenhang mit den mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen mit der Arbeitnehmervertretung und der Sanierungsbemühungen war ein Zuschlag von 75 % auf den Regelbruchteil angemessen und gerechtfertigt.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 10.07.2025
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