Bonität | Handelsregister |

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HoMe Bau GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: HoMe Bau GmbH
Adresse:   Diamantstraße 16
53881 Euskirchen
Landkreis:   Kreis Euskirchen
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 2251 6254 18
Fax: +49 2251 625419
E-Mail: info@home-bau.de
Web: www.home-bau.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER3201.HRB20199
Amtsgericht: Bonn
HR-Nummer: HRB 20199

Firmendaten:

Gründung: 15.07.2013 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Hochbau

Firmenzweck:

  Durchführung von Bauarbeiten jeglicher Art, Erbringung von Dienstleistungen rund ums Haus, Neubau und Renovierung von Immobilien, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art, der An- und Verkauf sowie die Veräußerung von Immobilien, das Management von Neubauten und der Handel mit Baustoffen, Baumaschinen und Baugeräten.
Schlagwörter:   Immobilienhandel Immobilien Neubau Renovierung Dienstleistungen Haus Bauarbeiten

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
HoMe Bau GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Diamantstraße 16 53881 Euskirchen, Landkreis Kreis Euskirchen, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 15.07.2013 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 25.08.2015 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Durchführung von Bauarbeiten jeglicher Art, Erbringung von Dienstleistungen rund ums Haus, Neubau und Renovierung von Immobilien, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art, der An- und Verkauf sowie die Veräußerung von Immobilien, das Management von Neubauten und der Handel mit Baustoffen, Baumaschinen und Baugeräten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen HoMe Bau GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 175/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 20199 eingetragenen HoMe Bau GmbH, Diamantstr. 16, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melanie Weber, Vollmert 40 , 53902 Bad Münstereifel OT Vollmert



Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn


werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxxEUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.


Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.12.2015 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxxxUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 16 Gläubigern auf xxx EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.04.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxxEUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.



97 IN 175/15
Amtsgericht Bonn, 26.06.2025
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