Bonität | Handelsregister |

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NGENA GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: NGENA GmbH
Adresse:   Hahnstraße 40
60528 Frankfurt
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 69 66372954
E-Mail: info@ngena.net
Web: www.ngena.net
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Bonn
HR-Nummer: HRB 20074

Firmendaten:

UID-Nummer: DE289606825
Gründung: 17.05.2013 (Neueintragung)
Kapital:   550.600,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 50-99
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

Firmenzweck:

  die Bereitstellung und der Betrieb einer globalen Service-Plattform zur Lieferung von Netzwerktransportleistungen, Netzwerkservices und Mehrwertdiensten für Dienstleister der Telekommunikations- und IT-Industrie weltweit.
Schlagwörter:   Mehrwertdienste Netzwerktransportleistungen Netzwerkservices globale Serviceplattform

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Unternehmensinformation der Firma
NGENA GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Hahnstraße 40 60528 Frankfurt, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 17.05.2013 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 15.05.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister die Bereitstellung und der Betrieb einer globalen Service-Plattform zur Lieferung von Netzwerktransportleistungen, Netzwerkservices und Mehrwertdiensten für Dienstleister der Telekommunikations- und IT-Industrie weltweit. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen NGENA GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

810 IN 457/23 N-13-5 In dem Insolvenzverfahren NGENA GmbH, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt am Main (AG Bonn, HRB 20074),
vertreten durch:
1. Dr. Marcus Hacke, Oberhöchstädter Straße 40a, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer),
2. Bart Wessel de Graaff, 117 Klack Rd, Breckenridge, CO 80424 , VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:

werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter unter Abänderung der bisherigen Festsetzung festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Die mit Beschluss vom 21.07.2023 und 14.08.2024 festgesetzten Vergütungen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind auf den obigen Betrag anzurechnen.

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 23.502.278,14 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Betriebsfortführung, der komplexen Konzernstruktur, dem vielfältigen Auslandsbezug inklusive Auslandsbeteilungen an anderen Gesellschaften, der umfangreichen internationalen Investorensuche und der arbeitsaufwendigen Sicherung des Vermögens die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 165 % auf insgesamt 190%. Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend. Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, den 24.07.2025

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