Bonität | Handelsregister |

GfH Gesellschaft für Haustechnikplanung Schönefeld mbH

Unternehmensdaten:

Firmename: GfH Gesellschaft für Haustechnikplanung Schönefeld mbH
Adresse:   Friedrich-Engels-Straße 130 A
14547 Beelitz OT Fichtenwalde
Landkreis:   Landkreis Potsdam-Mittelmark
Bundesland:   Brandenburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 30 63499517
E-Mail: gfp-shoenefeld@t-online.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEG1103.HRB9788CB
Amtsgericht: Cottbus
HR-Nummer: HRB 9788

Firmendaten:

Gründung: 24.07.2000 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten

Firmenzweck:

  - der Handel mit Großraumbestuhlung jeglicher Art incl. Sportstättenbestuhlung,- die Planung, Projektierung, Ausführung und Modernisierung von Veranstaltungsräumen und Sportanlagen, Theater und Mehrzwecksälen usw.,- die Vertretung von Produzenten, Händlern und Einrichtern in diesem Bereich,- der Import und Export von Produkten und Leistungen der vorgenannten Bereiche sowie- die Entwicklung, Konstruktion, Produktion, Vertrieb und Installation - ferner beratungs-, planungs- und ingenieurtechnische Leistungen für Industrie-, Gesellschafts- und Wohnungsbauten sowie Verkehrsanlagen in ihrer Komplexität in Verbindung mit den dazugehörigen Tragwerksplanungen sowie Planungen der technischen Ausrüstung.
Schlagwörter:   Theater Mehrzwecksäle Veranstaltungsräume Sportanlagen Sportstättenbestuhlung Großraumbestuhlung

NACE-Branchencodes:

47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

07.07.2025   Liquidation
20.05.2025   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
20.05.2025   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
09.04.2024   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
09.04.2024   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
08.12.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
08.12.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
08.12.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
08.12.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
05.03.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
05.03.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
05.03.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
05.03.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
02.01.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
02.01.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
17.01.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
17.01.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
21.11.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
21.11.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
24.02.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
24.02.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
20.05.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
20.05.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
07.10.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
07.10.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

comments powered by Disqus


Die hier angezeigten Informationen haben keine Rechtswirkung und sind bezüglich Vollständigkeit, Aktualität und Inhalt ohne Gewähr. Alle dargestellten Informationen und Kommunikationsdaten stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Sie wurden bereits an anderer Stelle veröffentlicht und unterliegen daher nicht der DSGVO. Änderungen oder Ergänzungen werden selbstverständlich kostenlos durchgeführt.

¹ Bei den *-Bewertungen erfolgt keine Echtheitsprüfung. Kommentare, Erfahrungen und Bewertungen auf unseren Seiten geben die Meinung des jeweiligen Verfassers, nicht die der Betreiber wieder und haben keine Aussagekraft bezüglich der Bonität der Firma. Zu den Bewertungen speichern wir die IP-Adresse, Datum und Uhrzeit sowie den verwendeten Browser. Die Bewertungs- und Kommentarfunktion kann auf Wunsch deaktiviert werden. Verantwortlich für die Kommentare und Bewertungen sind die jeweiligen Nutzer. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Ist das Ihr Unternehmen?
Dann nutzen Sie die Möglichkeit, diesem Firmeneintrag weitere wichtige Informationen hinzuzufügen oder diesen zu korrigieren.

100% DSGVO konform

Wenn Sie mehr über Firmen wissen wollen.

Die Bonitätsauskünfte und Firmen-Informationen bieten Ihnen eine aktuelle und umfassende Übersicht über die wirtschaftlich relevanten Faktoren, die Sie beim Umgang mit Ihren Kunden und Lieferanten berücksichtigen sollten.

Tiefgreifende Firmeninformationen immer in Ihrem Zugang

  • Manuell recherchierte und geprüfte Daten
  • Ansprechpartner aus der Geschäftsführung
  • Daten nach Kriterien filtern
  • Excel-Export und Merklisten
  • DSGVO-konform

Unternehmensinformation der Firma
GfH Gesellschaft für Haustechnikplanung Schönefeld mbH

Die Firmenadresse lautet:
Friedrich-Engels-Straße 130 A 14547 Beelitz OT Fichtenwalde, Landkreis Landkreis Potsdam-Mittelmark, Bundesland Brandenburg, Deutschland

Die Firma wurde am 24.07.2000 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 20.05.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister - der Handel mit Großraumbestuhlung jeglicher Art incl. Sportstättenbestuhlung,- die Planung, Projektierung, Ausführung und Modernisierung von Veranstaltungsräumen und Sportanlagen, Theater und Mehrzwecksälen usw.,- die Vertretung von Produzenten, Händlern und Einrichtern in diesem Bereich,- der Import und Export von Produkten und Leistungen der vorgenannten Bereiche sowie- die Entwicklung, Konstruktion, Produktion, Vertrieb und Installation - ferner beratungs-, planungs- und ingenieurtechnische Leistungen für Industrie-, Gesellschafts- und Wohnungsbauten sowie Verkehrsanlagen in ihrer Komplexität in Verbindung mit den dazugehörigen Tragwerksplanungen sowie Planungen der technischen Ausrüstung. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen GfH Gesellschaft für Haustechnikplanung Schönefeld mbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Az.: 63 IN 249/25
|
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der

GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRB 7908 CB), Spremberger Straße 4, 03130 Tschernitz, vertreten durch den Geschäftsführer Nico Succolowsky
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
|
Beschluss:


Es wird am 07.07.2025 um 09:00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO):


1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Knut Rebholz, Gerichtsplatz 7, 03046 Cottbus.


2. Verfügungen des Schuldners sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).


3. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten.


4. Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

5. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

6. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO). Der vorläufige Verwalter ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.

7. Der vorläufige Verwalter wird ermächtigt, ein den Vorgaben des BGH (IX ZR 47/18) entsprechendes Insolvenzsonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen sowie etwaige Guthaben des Schuldners dort einzuziehen und entgegenzunehmen.


8. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO).


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Cottbus
Gerichtsplatz 2
03046 Cottbus

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht Cottbus - Insolvenzgericht - 07.07.2025 ×

Sie wollen die Firma GfH Gesellschaft für Haustechnikplanung Schönefeld mbH mit Sternen bewerten?

Perfekt, dann benötigen wir nur noch Ihren Namen und Email-Adresse sowie eine kurze Begründung:


×

Wir verwenden Cookies für Analyse und Funktionalität. Bitte treffen Sie Ihre Wahl:

Technisch notwendige Cookies

Diese Cookies sind erforderlich, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert, z. B. Funktionen wie die Anmeldung oder das Hinzufügen von Artikeln zum Warenkorb etc.

Marketing/Werbung

Diese Cookies werden von uns und unseren Partnern verwendet um Marketingbotschaften zu optimieren und dir gezielte Werbung anzuzeigen.

Analysen/Statistik

Diese Cookies helfen uns zu verstehen, wie Sie mit der Website interagieren. Wir verwenden diese Daten, um verbesserungswürdige Bereiche zu identifizieren.

Domainübergreifende Zustimmung
Ihre Einwilligung trifft auf die folgenden Domains zu: unternehmen24.info, handelsregister.online, companyreports.biz, grundbuchauszug24.at startupservice.net